Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-02169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2014 wird hinsichtlich der Kennzahlen zur Pro-Kopf-Verschuldung geändert: Gemäß Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte nicht erst zum Jahresabschluss 2015, sondern bereits im Jahresabschluss 2014 abzubilden.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 21.07.2014 heißt es:

"Die Kommune hat die aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften bestehenden Finanzierungsverpflichtungen vollständig im Haushaltsplan abzubilden. Im Vorbericht zum Haushaltsplan (§6 GemHKVO) ist deshalb die Höhe der Belastungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (insbesondere PPP, Immobilien-Leasing) für die folgenden Jahre aufzuführen.

Entsprechendes gilt für den Jahresabschluss. In der Schuldenübersicht sind auch die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften anzugeben."
 

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