Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02176

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Umfeld des Flughafens gibt es viele Anwohnerinnen und Anwohner, die nach den gültigen Bebauungsplänen einen Anspruch auf begrenzte Lärmimmissionen an ihren Wohnhäusern haben. Es bestehen berechtigte Zweifel bei zahlreichen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ob die eigentlich zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Die Lärmquellen in diesem Stadtbereich sind sehr vielfältig und werden von unterschiedlichen Behörden kontrolliert und überwacht. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist schwer nachvollziehbar, wer eigentlich der zuständige Ansprechpartner für die diversen Lärmerzeuger ist und wie sie ihre Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduzieren können. Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass zusätzlich zu dem von Straßen ausgehenden Verkehrslärm auch Lärm von Gewerbebetrieben am Flughafen oder im Flughafenumfeld, von Flugzeugen oder auch von Maschinen und Geräten, die von der Flughafen GmbH am Boden betrieben werden, erzeugt wird. Da bekanntlich Lärm eine gesundheitsschädigende Wirkung hat, muss alles getan werden, was die Lärmbelastung der AnwohnerInnen so weit wie irgend möglich verringert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist zuständig für die Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte in den um den Flughafen liegenden Stadtteilen und wie wird diese Zuständigkeit wahrgenommen?
  2. Wer ist zuständig für die Einhaltung von Grenzwerten für die Lärmemissionen durch Gewerbebetriebe auf dem und um den Flughafen, durch Fluglärm sowie den Bodenlärm des Flughafens im Zusammenhang mit der Abfertigung von Flugzeugen (z.B. Stromaggregate, Schneeräumungsfahrzeuge) und wie wird diese Zuständigkeit wahrgenommen?
  3. Welche Lärmimmissionsgrenzwerte gelten für die dem Flughafen am nächsten liegenden Wohnhäuser in den Stadtteilen Waggum, Bienrode, Hondelage und Kralenriede aufgrund welcher planungsrechtlicher Kategorien?


 

 

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