Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02118
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuanlage von zwei Bootsstegen innerhalb der Okerumflut, Höhe Hohetorwall und Löwenwall
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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10.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat u. a. über die Ausstattung der im Bezirk gelegenen Park- und Grünanlagen entscheidet.
Hintergrund
Auf Basis der Rahmenplanung für ‚Bootsanleger und Kanu-Einsatzstellen an der Okerumflut‘ vom Dezember 2014 (FB 61 – Stadtplanung und Umweltschutz) sollen in 2016, innerhalb der Parkanlagen Hohetorwall und Löwenwall, jeweils eine Bootsanlegestelle aus Holz nebst Zuwegung errichtet werden. Die Bootsanleger dienen als Einsetz- und Auslassstellen für Boote und Kanus.
Realisierung und Gesamtkosten
Die wasserrechtlichen Anträge für die beiden Anlegestellen befinden sich derzeitig im Genehmigungsverfahren. Nach erfolgter Genehmigung sollen die Stege im Frühsommer 2016 errichtet werden.
Herstellungskosten | rd. 15.700,- € |
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Haushaltsmittel stehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016 beim Projekt 5S.610033 „Global Baumaßnahmen Grünflächen “ zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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722,5 kB
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