Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02105-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietspiegel erhalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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03.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. April 2016 (DS 16-02105) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Großstädten hat Braunschweig seit langem einen qualifizierten Mietspiegel. Mieterverein, Haus + Grund, Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und die Stadt Braunschweig haben bisher gut kooperiert und einvernehmlich den qualifizierten Mietspiegel erstellt und anerkannt.
Zu Frage 1:
Am 16. Dezember 2015 hatten Mieterverein, Haus + Grund, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Vertreter der Stadt Braunschweig eine Besprechung über die Fortschreibung des Mietspiegels 2014. Mieterverein, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Vertreter der Stadt Braunschweig haben sich für die Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex ausgesprochen. Haus + Grund hatte internen Beratungsbedarf und hat am 18. Februar 2016 mitgeteilt, dass der Verein eine Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex nicht mitträgt.
Zu Frage 2:
Nach § 558d BGB ist die Zustimmung der Interessenvertreter von Mietern und Vermietern für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels durch die Stadt Braunschweig nicht erforderlich. Der Gesetzgeber hat die Erstellung des Mietspiegels und Anerkennung ohne Zustimmung der Interessenverbände ermöglicht. Ebenso war dem Gesetzgeber bewusst, dass die Entwicklung der Verbraucherpreise anders verlaufen kann als die Mietpreisentwicklung. Ein über den Verbraucherpreisindex fortgeschriebener qualifizierter Mietspiegel ist weiterhin ein qualifizierter Mietspiegel.
Zu Frage 3:
Die Stadt überlegt eine Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegel schon für 2017. Damit würde die aktuelle Mietentwicklung in einen neuen Mietspiegel eingehen. Rechtliche Risiken und gerichtliche Auseinandersetzungen in Einzelfällen könnten bei einer Neuerstellung vermieden werden. Zur Finanzierung gibt es noch keine Aussage.
