Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01860-01

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Sachverhalt

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 29. März 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei dem Möncheweg handelt es sich im Bereich östlich des Görge-Marktes um einen Bereich der Kreisstraße K 79 außerhalb der Ortsdurchfahrt.

Dort sind Zufahrten grundsätzlich nicht zulässig.

 

Für den Bereich zwischen dem Möncheweg und dem Marktgrundstück gilt der Bebauungsplan MA 50, der über die straßenrechtlichen Regelungen hinaus hier ein „Ein- und Ausfahrtsverbot“ festsetzt.

 

Durch diese Festsetzung wird die Möglichkeit der angefragten Einfahrt zum Görge-Markt vom Möncheweg aus ausgeschlossen.


 

 

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