Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02156
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Schulhofes der Grundschule Klint
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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10.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG wonach der Stadtbezirksrat u. A. über die Ausstattung der im Bezirk gelegenen Schulen entscheidet.
Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Grundschule Klint mit der Neugestaltung ihres Schulhofes. Durch veränderte Schulstrukturen und eine sich verstärkende Ganztagsnutzung haben sich die Ansprüche und Anforderungen verändert. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der Lehrerschaft, Schülern und Eltern, hatte deshalb im Vorfeld Ideen und Pläne zur Umgestaltung des Schulhofes entwickelt.
Auf Basis dieser Beteiligungsaktion soll der Schulhof der Grundschule Klint nach erfolgter Grundleitungssanierung nun umfassend saniert werden. Im Wesentlichen werden zusätzliche Flächen entsiegelt und das Spiel- und Bewegungsangebot auf Wunsch der Schule erweitert.
Gestaltungskonzept:
Auf Grundlage des Beteiligungsprozesses wurde ein spielpädagogisch sinnvolles, umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet. Der Schulhof wird entlang der westlichen Grundstücksgrenze weiter entsiegelt, so dass ein durchgängiger, asphaltfreier Streifen entsteht. Zwischen bereits vorhandenen Spielelementen integriert, ist hier eine neue Sandspielfläche vorgesehen, die zusätzlich als Sprunggrube bei sportlichen Spielen und im Unterricht genutzt werden kann.
Im Süden des Schulhofes, in unmittelbarer Nähe des Containers, in dem die Nachmittagsbetreuung stattfindet, wird ein Stamm-Mikado aufgebaut. Auf verschiedenen Ebenen können die Kinder sitzen, sich treffen, klettern und balancieren.
Vor der Gebäudefront an der Ostseite wird punktuell ebenfalls der Asphalt geöffnet und es werden zwei Bäume gepflanzt, die die Struktur auflockern und im Sommer Schatten spenden.
Im nördlichen, tiefer gelegenen Teil des Schulhofes wird rückseitig an die Treppenanlage ein kleiner Schulgarten angelegt. Hier können die Kinder jahrgangsweise Beete gestalten und Naturerfahrungen sammeln.
Entlang der Stützmauer auf der gegenüberliegenden Seite entsteht eine `Lümmelbank´ mit wellenartiger Oberfläche, die vielfältige Sitzmöglichkeiten anbietet. Zusätzlich erhalten die zwei äußeren Bestandsbäume um die Stämme herum Bänke, so dass die Kinder zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten bekommen. Hier können sie sich vom Toben und Spielen ausruhen und zudem den Schulhof sowie das Geschehen um sich herum beobachten. Zur weiteren Auflockerung und ansprechenderen Gestaltung der verbleibenden asphaltierten Bereiche sollen farbige Streifen beitragen.
In Abstimmung mit der Schulleitung bietet die Neugestaltung des Schulhofes zudem zwei Erweiterungsmöglichkeiten, die mittels Sponsoring oder anderer Eigeninitiative (Förderverein etc.) zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können:
Südlich der Sandspielfläche kann eine Kletterwand ergänzt werden und vor der Mensa entsteht die Möglichkeit, die Fläche mit einer variablen Möblierung auszustatten.
Realisierung und Gesamtkosten:
Die Maßnahme soll im Sommer 2016 umgesetzt werden.
Die Kosten für die Sanierung des Schulhofes der Grundschule Klint setzen sich wie folgt zusammen:
- Baukosten ca. 68.400 €
- Planungskosten ca. 15.000 €
- Sonstige Kosten wie
Genehmigungen, Gutachten, Kampfmittelsondierung etc.ca. 6.600 €
Gesamtkosten:ca. 90.000 €
Finanzierung:
Die Finanzierung der Maßnahme soll aus vorhandenen Haushaltsresten des Projektes 5E210097 erfolgen.
Die jährlichen Pflege- und Folgekosten erhöhen sich um ca. 430 € und werden aus dem
Budget des Fachbereiches 67 finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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454,3 kB
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