Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Vorhaben zur Herstellung einer Treppe von der Münchenstraße zum Jugendplatz Westbahnhof mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 46.000 € wird zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziff 5 NkomVG, wonach der Stadtbezirksrat über die Gestaltung der Grünanlagen im Stadtbezirk entscheidet.

Hintergrund

 

Seitens der politischen Gremien und der Bürgerschaft wird seit geraumer Zeit eine fußläufige Anbindung des Jugendplatzes Westbahnhof von der Münchenstraße aus gefordert.

Ein in der Böschung befindlicher Trampelpfad weist bereits auf eine funktionale Notwendigkeit eines Ausbaus dieses Verbindungswegs hin. Da der Jugendplatz Westbahnhof jedoch über diverse andere Zugänge erschlossen ist, wurde vom Ausbau dieser Wegeverbindung bisher abgesehen.

Mit der überaus guten Frequentierung des Jugendplatzes und der in Kürze folgenden Errichtung eines Kletterzentrums am Westbahnhof, erachtet die Verwaltung den Bau einer Treppe an dieser Stelle für folgerichtig.

 

Das Planungskonzept

 

Für die Herstellung dieser Wegeverbindung von der Münchenstraße zum Jugendplatz Westbahnhof über eine ca. 6m hohe, mit Sträuchern bewachsene Böschung, wird der Bau einer Treppe vorgesehen.

 

Die Planung sieht die Errichtung einer zweiläufigen Treppe mit einem Zwischenpodest und beidseitigem Handlauf vor. Als kostengünstiges Material sollen Betonblockstufen zur Verwendung kommen. Betonkeile für Fahrradfahrer ermöglichen die Mitnahme von Rädern über diesen Zugang. Zusätzlich soll die Treppe beleuchtet werden. Hierzu reichen voraussichtlich zwei Leuchten aus. Die Beleuchtung wird für notwendig erachtet, da die Wegeverbindung nicht nur zum (beleuchteten) Jugendplatz führt, sondern hierüber auch alle anderen Einrichtungen am Westbahnhof von öffentlichkeitswirksamem Belang erschlossen werden. Ferner beinhaltet die Planung die Herstellung einer Anschlussfläche mit Betonpflaster am Fußpunkt der Treppe.

 

Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Realisierung und Gesamtkosten

 

Die Maßnahme soll im Herbst 2016 realisiert werden. Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei 46.000 € und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bauaushubüberwachung durch den Kampfmittelräumdienst 1.000,- €

Baugrundgutachten 2.500,- €

Honorarkosten 7.000,- €

Baukosten für die Treppe31.000,- €

Beleuchtung4.500,- €

 

GESAMTSUMME46.000,-€

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen im Jahr 2016 46.000,-. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016 aus dem Projekt „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (4S.610009).


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise