Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02152-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung wird immer wieder mit illegaler Graffiti, Aufklebern und Schmierereien an Bauwerken, konfrontiert. Dabei werden Hakenkreuzschmierereien wegen ihres volksverhetzenden Charakters besonders ernst genommen und hiergegen umgehend eingeschritten.

 

Für den öffentlichen Raum existiert bei der VHS Arbeit und Beruf GmbH über die Beschäftigungsförderung eine eigene Arbeitsgruppe, die sich ausschließlich um illegale Graffiti kümmert. Hierzu gehören vor allem die Schaltkästen, Laternenmasten, Lärmschutzwände, Brückenunterführungen und ähnliches. Im Jahr 2015 wurden 2.800 Graue Kästen gestrichen und 1.550 Graue Kästen gereinigt (z. B. von Aufklebern), 850 m² Schallschutzwände lackiert und 135 gemauerte Schaltanlagen gestrichen. Es wurden 1.800 m² in Brückenunterführungen gestrichen und 2.200 m² Sandstrahlarbeiten ausgeführt. 1.200 m² wurden auf Fassaden gestrichen und in einem Fall konnte auf einem Stück Autobahn eine Baustelle genutzt werden, um auf 1.500 m² Betonschlämme zu verstreichen und dadurch illegale Graffiti und Farbschmierereien zu beseitigen.

 

In jedem Falle gilt die Vorgabe, extremistische Schmierereien im öffentlichen Raum vorrangig zu beseitigen. Dies betrifft z. B. auch solche an Schaltkästen, die gegebenenfalls an mehreren aufeinander folgenden Tagen gereinigt werden müssen, weil die Schmierereien binnen Stunden wiederholt wurden.

 

Wenn die öffentlich gegebenen Hinweise unzureichend sind, wird gemeinsam mit dem Zentralen Ordnungsdienst nach extremistischer Graffiti und Farbschmierereien gesucht. Auch während der regelmäßigen Streifengänge achten die Mitarbeiter des ZOD auf entsprechende Verunreinigungen. Hilfreich für die Beseitigung von Hakenkreuzen u. ä. sind auch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern  mit konkreten Angaben zu Zeit und Ort der Verschmutzung direkt an die Stadt, z. B. über das Ideen- und Beschwerdemanagement.

 

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die gestellten Fragen wie folgt:

 

Zu a):

 

Die Taten wurden durch das Bündnis gegen Rechts der Verwaltung am 14.04.2016 angezeigt.

 

 

 

 

Zu b):

 

Der Vorgang wurde dem Staatsschutz bei der Polizeiinspektion Braunschweig zugeleitet mit der Bitte, dort in eigener Zuständigkeit die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungs-verfahrens zu prüfen.

 

Zu c):

 

Die Hakenkreuzschmierereien auf den Stolpersteinen in der Wachholtzstraße waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorfalls an die Verwaltung bereits beseitigt.

 

Bezüglich der vom Bündnis gegen Rechts dokumentierten Schmierereien auf Privateigentum wurde bereits durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern aufgenommen und diese hinsichtlich der umgehenden Beseitigung sensibilisiert.

 

Über den Verein Graffiti-Ex können sich betroffene private Grundstückseigentümer schnell und sehr günstig helfen lassen, auch Baugenossenschaften nutzen diese Möglichkeit.

 


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise