Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02143-01
Grunddaten
- Betreff:
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Schulwegsicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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11.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.04.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Sichere Wege für alle Verkehrsteilnehmer sind ein Kernziel der Arbeit der Bauverwaltung. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Wegen, die viel und/oder die von Kindern intensiv genutzt werden. Dazu zählen insbesondere die Schulwege, aber auch z. B. Wege zu Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Verwaltung orientiert sich an der Lage der Schulen und an der Lage der Wohngebiete, die im Einzugsbereich der Schulen liegen, in denen die Schüler aber keine Fahrkarten von der Stadt erhalten. Definierte oder vorgeschriebene Schulwege gibt es nicht. Die Wege, die für die Benutzung durch die Schüler empfohlen werden, sind auf Schulwegplänen, die allen Schülern und Eltern zur Verfügung stehen, als Empfehlung dargestellt.
Bei Straßenum- und -neubau haben die Flächen für die Fußgänger bereits seit einiger Zeit eine deutlich höhere Bedeutung gewonnen als in früheren Jahren. Die Wege werden in angemessener Breite gebaut; Absenkungen, Querungsmöglichkeiten und gute Sichtverhältnisse sind selbstverständliche Bestandteile der Planungen. Diese Verbesserungen kommen auch den Schulkindern zu Gute.
Zur konkreten Frage nach Haushaltsmitteln für die Sicherung von Schulwegen:
Der Verwaltung stehen in begrenztem Umfang Haushaltsmittel für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung. Diese Mittel werden vorrangig für die Beseitigung von Schadensstellen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwendet. Separate Haushaltsmittel für Schulwege stehen nicht zur Verfügung.
