Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 16-02209
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Schulmobiliar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Rohse-Paul, Cornelia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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10.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird u.a. das im Moment gängige Verfahren zur Beschaffung von Schulmobiliar kritisiert. Hier heißt es auf Seite 124:
"Zuständig für die Ausstattung der Schulen mit Schulmobiliar ist der FB 40. Die Aufgabe der Beschaffung von Schulmobiliar wurde durch den FB 40 mit Wirkung ab dem Zeitraum 2011 auf die Schulen übertragen. Maßgeblich für eine stadtweit einheitliche Beschaffung von Schulmobiliar seitens der Schulen ist der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags für die Beschaffung von Schulmobiliar. Beanstandungen darüber, dass ein entsprechender Rahmenvertrag vom FB 40 nicht auf den Weg gebracht wird, erfolgten bereits in den Schlussberichten 2011 (Ziffer 4.6.5.4) und 2012 (Ziffer 4.6.3.1). Bei der Prüfung der Maßnahme 5S.400008 - GVG-FunkG/Lehrm. Schulen - wurde für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt, dass weiterhin kein entsprechender Rahmenvertrag besteht. Die Beschaffung notwendigen Schulmobiliars erfolgt seitens der Schulen je nach Bedarfsanfall in Form einzelner Freihändiger Vergaben. Durch einen Rahmenvertrag, der teilweise auch von anderen nds. Kommunen für die Beschaffung von Schulmobiliar abgeschlossen wurde, lässt sich nach prüfungsseitiger Auffassung der Verwaltungsaufwand in den Schulsekretariaten reduzieren und es werden auch wirtschaftlichere Preise erzielt."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde trotz wiederholter Beanstandung durch das Rechnungsprüfungsamt ein entsprechender Rahmenvertrag zur Beschaffung von Schulmobiliar bislang nicht auf den Weg gebracht?
2. Welche positiven Effekte sind für den städtischen Haushalt und für den Verwaltungsaufwand in den Schulsekretatriaten durch den Abschluss eines Rahmenvertrages genau zu erwarten?
3. Plant die Verwaltung, der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes zu folgen und einen entsprechenden Rahmenvertrag zu entwickeln?
