Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bauauschusses am 19. April 2016 hat die Verwaltung zugesagt, im Kontext der Brandschutzmaßnahmen in Schulen die Anforderungen an Ausstattungsgegenstände in Fluren wie Bildhalter/Bilderrahmen, Schaukästen oder Vitrinen zu definieren und Produktvorschläge beispielhaft mitzuteilen.

 

Die Hochbau- und Schulverwaltung haben die Schulleitungen mit Schreiben vom 30. März 2016 umfassend über die Beseitigung von Brandschutzmängeln in Schulen informiert und zur Vereinfachung der Beschaffung von o. a. Objekten und zur Erzielung eines wirtschaftlicheren Ergebnisses angeboten, die Beschaffung zentral vorzunehmen. Als Anlage war sowohl ein Bestellformular als auch eine Übersicht über die Produkte inkl. Preise (Markterkundung) beigefügt. Diese Übersicht wurde im Kontext der aktuellen Anfrage im Bauauschuss von der Bauverwaltung um beispielhafte Produktvorschläge ergänzt und ist als Anlage beigefügt.

 

Grundsätzlich können die Objekte wie Bilderrahmen und Vitrinen, unter Berücksichtigung der zugelassenen Materialien, durch die Fördervereine der Schulen/Schulen direkt beschafft werden. Dabei ist ggf. vom jeweiligen Hersteller die Bestätigung einzuholen, dass keine brennbaren Baustoffe verbaut sind. Zertifikate für die Objekte sind nicht erforderlich. Kunststoffbauteile werden von der Bauordnung nicht akzeptiert.

 

Die Ausstattungsgegenstände müssen folgende Anforderungen erfüllen:

 

  • Bilderrahmen:

aus nichtbrennbaren Materialien, einschließlich der Rückwand

  • Glasvitrinen:

abschließbar, aus nichtbrennbaren Materialien

  • Schaukästen:

abschließbar, aus nichtbrennbaren Materialien

 

Nichtbrennbare Materialien sind u.a. Metalle, Stein, Ton, Gips, Glas, Keramik.

 

Alternativ zu den o. a. Ausstattungsgegenständen können Malereien auch direkt auf nichtbrennbaren Trägerplatten der Baustoffklasse A1 und A2-s1.d0 nach DIN EN 13501 aufgebracht werden.
 

 

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Anlagen

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