Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02157-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "GE HDL-Kaserne", AW 113 Stadtgebiete östl. der Rautheimer Str. (L 632), südl. der A 39 und westl. des GE "Rautheim-Nord" (Geltungsb. A) und Gem. Waggum Flur 4, Flurst. 178, 179, 180/4, 466/3, 180/6, 181/2,182/2, Gem. Bevenrode Flur 3, Flurst. 77/1, 78/2, 79, 80/2 tlw. (Geltungsb. B) und Gem. Bevenrode Flur 5, Flurst. 114, 115/1, 117, 118 (je tlw.) (Geltungsb. C) und Gem. Hondelage, Flur 6, Flurst. 700/4 (tlw.) (Geltungsb. D) Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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17.05.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.05.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach einer ergänzenden Überarbeitung lag die Endfassung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages am 06.05.2016 vor. Auf dieser Grundlage lautet die textliche Festsetzung V Nr. 3 wie folgt:
Die vorstehenden Maßnahmen sind spätestens 1 Jahr nach Satzungsbeschluss umzusetzen. Mit einem Monitoring sind diese Maßnahmen über mindestens 5 Jahre zu begleiten. Erforderliche Nachbesserungen sind vorzunehmen, wenn die Entwicklungsziele verfehlt werden. Die Maßnahmen sind auf Dauer zu erhalten.
An Gebäuden in den Gewerbegebieten sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde für alle Gebäudebrüter künstliche Brutmöglichkeiten anzubringen oder in die Konstruktion zu integrieren, mindestens aber die folgende Anzahl:
• 5 Brutnischen (Halbhöhlen) für den Hausrotschwanz,
• 2 Kolonie-Nistkästen für den Haussperling,
• 2 Nistkästen für den Star,
• 2 Turmfalken-Nisthöhlen.
Im Bereich der Lärmschutzwälle sind blüten-, samen- und insektenreiche Lebensräume durch unterschiedliche Pflege und Einsaaten sowie durch Anlage von Habitaten wie z. B. Stein- und Totholzhaufen anzulegen.
Die Bauweise und Ausgestaltung der vorstehenden Maßnahmen ist einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
In Kap. 4.5.2 der Begründung erfolgt entsprechende Ergänzung:
Für die Beeinträchtigungen durch Verkleinerung des Regenrückhaltebecken-Geländes und durch Störungszunahme insbesondere im Südteil des Geländes werden als Ausgleich folgende Maßnahmen durchgeführt. Der nördliche Uferbereich und das gesamte nördliche RRB-Gelände werden unzugänglich und störungsfrei gestaltet. Zur Verbesserung der Brutmöglichkeiten von Teichhuhn, Blässhuhn und Zwergtaucher wird die nördliche Uferlinie durch eine geschwungene Gestaltung verlängert und strukturreicher modelliert.
Für den Verlust von offenen Rasen- und Grünlandflächen, die als Lebensraum für Pflanzenarten sowie für Insekten und andere Kleintiere und als Nahrungsfläche für Vögel und Säugetiere (einschl. Fledermäuse) dienen, sind auf gehölzfreien und unversiegelten Flächen als Ausgleich blüten-, samen- und insektenreiche Lebensräume durch unterschiedliche Pflege und Einsaaten sowie Errichtung zusätzlicher Geländestrukturen/Habitate in Form von Stein- und Holzhaufen, Holzstämmen etc. anzulegen.
In den textlichen Festsetzungen wird der Hinweis Nr. 6 neu angefügt:
Das Plangebiet befindet sich in der Zone III b des Wasserschutzgebietes des Wasserwerkes Bienroder Weg. Die Verordnung über dessen Festsetzung der Bezirksregierung Braunschweig vom 15.11.1978 ist zu beachten.
Veränderung der zeichnerischen Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen:
In den zeichnerischen Festsetzungen wird eine veränderte Abgrenzung zwischen der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Vorhaltefläche Stadtbahn“ aufgrund aktualisierter Planungen der Stadtbahntrasse vorgenommen. Die beigefügte neue Anlage 3.1 weist den gegenwärtigen Planungsstand aus. Weitere Konkretisierungen der Trassenführung können im Bereich des neu zu errichtenden Brückenbauwerks über die A 39 nochmalige geringfügige Anpassungen erfordern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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517,2 kB
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