Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 03.05.2016 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 03.05.2016 auf insgesamt rd. 950.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.  Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2.  Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Das Bauvorhaben setzt sich aus folgenden 3 Maßnahmen zusammen:

 

1)      Das im Jahr 2013 durch Brandschaden zerstörte östliche Funktionsgebäude auf der Bezirkssportanlage Franzsches Feld ist durch einen Neubau zu ersetzen.

 

2)      Die vorhandene Einliegerwohnung im Dachgeschoss des Umkleidegebäudes ist zu einem Schiedsrichterumkleidebereich für die BSA Franzsches Feld umzubauen.

 

3)      Das Bad der Einliegerwohnung und der benachbarte Lagerraum im Erdgeschoss sind in einen zusätzlichen Umkleideraum umzugestalten.

 

Zu 1)

Das durch den Brandschaden teilweise stark beschädigte Funktionsgebäude beinhaltete einen Umkleidebereich nebst Sanitäreinheiten, einen WC-Raum, einen Medienraum, einen als Vereinsgeschäftsstelle genutzten Raum und je einen Lagerbereich für grünpflegerische Großmaschinen und Trainingsmaterialien.

 

 

 

Um den Vereinsbetrieb und den Geschäftsstellenbereich des Vereins aufrechterhalten zu können, wurde als temporärer Ersatz eine Container-Kombination beschafft.

Hierfür soll nun ein dauerhafter Ersatz entstehen.

 

Zu 2)

In dem Funktions- und Umkleidegebäude sind zehn Umkleideräume vorhanden, einer davon im abgebrannten Gebäudeteil. Bei Punktspielen muss bisher eine dieser Umkleiden als Schiedsrichterkabine vorgehalten werden und entfällt als Umkleidebereich für die Sportler, so dass aktuell während des Spielbetriebs an den Wochenenden nur 9 Umkleiden zur Verfügung stehen.

 

Durch die Verbandsvorgaben ist die Spielberichtserfassung mittels Online-Formular zwingend vorgeschrieben. Eine nach Geschlechtern getrennte Schiedsrichterumkleidemöglichkeit ist derzeit nicht vorhanden.

 

Daher soll die seit Mitte 2014 leerstehende Einliegerwohnung im 1. OG mit separater Zugangsmöglichkeit als Schiedsrichterzentrum hergerichtet werden. Die bisher als Schiedsrichterraum genutzte Umkleidekabine kann dann künftig als reguläre Mannschaftskabine genutzt werden.

 

Zu 3)

Das im Erdgeschoss des Funktionsgebäudes gelegene Badezimmer der Einliegerwohnung und ein benachbarten kleiner Lagerraum können durch Rückbau und Zusammenlegung der beiden Räume zu einer weiteren Umkleide umgebaut werden.

 

Nach aktuellem Belegungsstand wird durch die o. g. Maßnahmen der Fehlbedarf an Umkleidekapazitäten abgedeckt werden.

 

3.  Angaben zum Raumprogramm

 

Für den Ersatzbau des durch Brandschaden zerstörten Funktionsgebäudes wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:

 

Geschäftsstelle22 m²

Stadionkasse und Archiv        12 m²

Besprechung/Gruppenraum        19 m²

Umkleide24 m²

Duschraum            14 m²

WC14 m²

Behinderten-WC        6 m²

Lager          9 m²

Technik10 m²

 

Das Raumprogramm wurde im Sportausschuss am 19.12.2014 und im Verwaltungsausschuss am 27.01.2015 beschlossen und mit kleineren entwurfsbedingten Anpassungen übernommen.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Das nicht unterkellerte Gebäude (Ersatzbau bzw. Neubau) wird als kompakter, wirtschaftlicher Baukörper auf dem Bauplatz des abgebrannten Vorgängerbaus als eingeschossiger Mauerwerksbau erstellt. Ein kleiner Nebentrakt mit Lager und Technikraum stellt den Übergang zum Altbau her.

 

Das Flachdach erhält zur Sicherstellung der Funktion als auch des sommerlichen Wärmeschutzes ein gedämmtes Betondach.

 

Die Außenwände erhalten eine verstärkte Verkleidung aus Faserzementtafeln (aufgrund der Nähe zu den Fußballplätzen durabler als Wärmedämmverbundsystem). In die Fenster wird eine 3-fach Isolierverglasung entsprechend den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung eingesetzt.

 

Der Hauptzugang sowie der Zugang zum Behinderten-WC erhalten einen Witterungsschutz in Form eines Vordaches.

 

Für den Dusch- und WC-Bereich ist zur Vermeidung von Bauschäden durch Schimmelbildung und von Gerüchen eine Lüftungsanlage vorgesehen.

 

Die Sanitärbereiche sowie der Eingangsbereich erhalten einen Fliesenboden. Die übrigen Bodenflächen werden mit Linoleum oder Kautschuk belegt.

 

5.  Techniken für regenerative Energien

 

Dämmung und Haustechnik werden entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ausgelegt. Das Gebäude wird über den Gaskessel des Bestandsgebäudes versorgt. Aufgrund der Verschattungssituation ist ein Einsatz von solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen nicht möglich.

 

6.  Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Das Gebäude (Ersatzbau) ist ebenerdig und für Behinderte gut zugänglich. Ein Behinderten-WC ist vorgesehen.

 

7.  Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 03.05.2016 auf 950.000 €.

 

8. Bauzeit

 

Der Baubeginn ist für Juli 2016 vorgesehen; die Fertigstellung für September 2017.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2015 waren bei dem Projekt „Neubau BSA Franzsches Feld (5E.670051)“ kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 950.000 € veranschlagt, die als Haushaltsrest für 2016 zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise