Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01858-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstück am Schülerweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.05.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 29. März 2016 (16-01858) wird wie folgt Stellung genommen:
Der Bebauungsplan Timmerlah-Hopfengarten, TI 29, aus dem Jahr 2001 setzt die Parzelle des an den Schülerweg angrenzenden Feldweges als „Fläche für die Landwirtschaft“ fest (Gemarkung Timmerlah, Flur 4, Flurstück 261/2). Zusätzlich sind Geh‑, Fahr‑ und Leitungsrechte zugunsten der Landwirtschaft, der Feuerwehr, der Leitungsträger sowie der Allgemeinheit (Fußgänger und Radfahrer) festgesetzt.
Die Unterhaltungspflicht für diesen Feldweg obliegt der Feldmarksinteressentschaft, die Eigentümerin des Feldweges ist.
Bei den nördlich an diesen Feldweg angrenzenden Grundstücken handelt es sich um private Wohngrundstücke. Auf diesen privaten Grundstücken ist an der Nordgrenze zum Feldweg ein 10,0 m breiter Streifen als Fläche für Anpflanzungen festgesetzt. Hier sind baum‑ und strauchartige Gehölze zu pflanzen und von den privaten Grundstückseigentümern auf Dauer zu pflegen und zu erhalten.
Ein Gewässer ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Deshalb bestehen auch keine Unterhaltspflichten nach dem Wasserrecht.
