Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02223
Grunddaten
- Betreff:
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Brandschutz in städtischen Schulen - Sachstand der Brandschutzertüchtigung in der GS Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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17.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund veränderter gesetzlicher Grundlagen ist ein fehlender 2. baulicher Rettungsweg nicht mehr über Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Aus diesem Grund müssen in kurzer Zeit in vielen Liegenschaften zusätzliche Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen werden. Um die Summe der Maßnahmen im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten optimal umsetzen zu können, sind diese in Abstimmung mit der genehmigenden Behörde priorisiert worden.
Zur Finanzierung werden 2016 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts Mittel i. H.
von 3 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme der GS Timmerlah wurde in die Gesamtmaßnahme „Brandschutzertüchtigung der Stadt Braunschweig 2016“ integriert.
Für die Behebung der grundlegenden Mängel muss ein Bauantrag gestellt werden. Derzeit werden von einem externen Architekturbüro die erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzgutachter erbracht. In Abhängigkeit von der Abstimmung bzw. der Freigabe der genehmigenden und prüfenden Stellen sowie der vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien ist der Montagebeginn der Fluchttreppe für die Herbstferien 2016 vorgesehen.
Unabhängig hiervon wurden im Jahr 2015 anlässlich der Brandschau vom 16.12.2015 folgende Maßnahmen ergriffen, die einen sicheren Schulbetrieb bis zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme ermöglichen:
- Herstellung einer provisorischen, mind. rauchdicht schließenden, Abtrennung des Treppenraumes im EG und 1. OG, wo kein 2. baulicher Rettungsweg vorhanden ist.
- Überwachung des 2-geschossigen Schultraktes erfolgt mit funkvernetzten Rauchmeldern zur Sicherung des 1. Flucht- und Rettungsweges bis ins Freie.
- Es sind alle Brandlasten aus den Flucht- und Rettungswegen entfernt, um deren Nutzung im Brandfall nicht zu gefährden.
- In den jeweils 3 Unterrichtsräumen des Erd- und Obergeschosses ohne baulichen 2. Flucht- und Rettungsweg wurde jeweils ein Fenster zur Evakuierung ertüchtigt.
