Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02188-01
Grunddaten
- Betreff:
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Flexibilität der Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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19.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 4. Mai 2016 (16-02188) wird wie folgt Stellung genommen:
Eltern haben bei der Anmeldung ihres Kindes/ihrer Kinder die freie Wahl zwischen allen Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes. Sie haben die Möglichkeit, bis zu vier Wunscheinrichtungen zu benennen und in der von ihnen favorisierten Kindertagesstätte dies auch bei der Voranmeldung mitzuteilen. Somit geben Eltern bei der Voranmeldung bereits die von ihnen bevorzugten Einrichtungen an. Alle genannten Kindertagesstätten kommen also für eine Betreuung in Betracht.
Bei den Platzvergaben, die dezentral durch die Kindertagesstätten-Leitungen vor Ort erfolgen, wird versucht, den priorisierten Elternwunsch zu berücksichtigen. Nicht immer kann das eins zu eins umgesetzt werden, da häufig mehr Voranmeldungen vorliegen, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Innerhalb der Stadtbezirke sowie den angrenzenden Stadtbezirken erfolgen vor der Platzvergabe trägerübergreifende Absprachen über die geplanten Aufnahmen, bei denen auch versucht wird, die Wünsche der Eltern weitestgehend zu berücksichtigen.
