Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01687-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.02.2016 (16-01687) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Wesentliche Ziele der 2. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) sind neben dem Erhalt der bestehenden Ausstattung und Infrastruktur (Reinvestitionen) und ihrer Anpassung an veränderte bauliche Gegebenheiten sowie die Berücksichtigung des Ganztagsbetriebs von Schulen:

 

  • die erweiterte Einführungsstrategie für interaktive Tafeln und Dokumentenkameras,
  • der Ausbau der kabellosen Netzwerke und
  • die Erhöhung der Bandbreiten.

 

Die Erreichung der im MEP gesetzten Ziele kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und vorhandenen Personalressourcen erfolgen. Aus der Stellungnahme des Consulters bei der 2. Fortschreibung geht hervor, dass sich durch den vorgegebenen Finanzrahmen die Zielerreichung über den Fortschreibungszeitraum (2014 – 2018) hinaus verlängert. Die Umsetzung der Ziele des MEP in den einzelnen Schulen wird auf der Grundlage der schulischen Medienkonzepte mit den jeweiligen Schulen in Jahresinvestitionsgesprächen individuell vereinbart.

 

Die im Rahmen dieser Gespräche von den Schulen angemeldeten Bedarfe nach interaktiven Tafeln werden mit der derzeit laufenden Ausschreibung erfüllt werden können. Der Fachbereich 65 kann mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen die für die Nutzung der Tafeln erforderlichen baulichen und technischen Rahmenbedingungen (z. B. Elektro- und Datennetzanschlüsse) aber frühestens erst im 2. Quartal 2017 bereitstellen, da eine vorrangige Bearbeitung einer Vielzahl bereits laufender Maßnahmen, wie Schulsanierungen, Leitstelle, Flüchtlingsunterkünfte und Brandschutz, erforderlich ist.

 

 

Für den Ausbau des WLAN-Netzes in den weiterführenden Schulen soll für die Jahre 2016, 2017 und 2018 aus wirtschaftlichen Gründen eine Konzentration eines Großteils der insgesamt zur Verfügung stehenden Vernetzungsmittel in Höhe von 510.000 €  für den Ausbau der passiven Netze in den Schulen des ersten Sanierungspakets mit Kosten in Höhe von rund 420.000 € erfolgen. Eine notwendige Sanierung des Stromnetzes und eventuell  erforderliche Brandschutzmaßnahmen müssen damit einhergehen. Die Finanzierung der aktiven Komponenten für die Schulen wird derzeit noch geprüft. Die verbliebenen Mittel in Höhe von 90.000 € für die drei Jahre sind für den Erhalt der bisherigen Netze erforderlich.

 


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.

 

Viele weiterführende Schulen haben das mobile Lernen in das schulische Medienkonzept aufgenommen und benötigen neben einem drahtlosen lokalen Funknetzwerk (WLAN) auch eine höhere Bandbreite bei der Onlineanbindung. Dazu wird im Rahmen des Breitbandausbaus der Telekom seitens der Verwaltung den Schulen die verfügbare Bandbreite bereitgestellt.

 

Zu 2.

 

Sofern keine entsprechenden Bandbreiten angeboten werden können, müssten entsprechende Leitungen angemietet bzw. zu den Liegenschaften verlegt werden. Dies würde entsprechende Investitionsmittel und laufende Aufwände (Miete und Abschreibung) verursachen. Mittel sind dafür im Haushaltsjahr 2016 nicht vorgesehen. Die Bereitstellung entsprechender Mittel bleibt den Haushaltsberatungen 2017 vorbehalten. Daneben wird zu prüfen sein, ob nicht zumindest zu einem Teil auch alternative Finanzierungen (Zuwendungen bzw. Sponsoring) erschlossen werden können.

 

Unabhängig davon zeichnet es sich ab, dass eine 3. Fortschreibung des MEP notwendig ist, um die vorliegenden Erkenntnisse einarbeiten und die Zielsetzung des MEP ggf. mit neuen Prioritäten versehen zu können.


 

 

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