Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02140
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Amalienstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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24.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Vorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Amalienstraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Amalienstraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
In der im westlichen Ringgebiet liegenden Amalienstraße muss die über 100 Jahre alte Kanalisation zwischen der Celler Straße und der Gartenstraße erneuert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, im Abschnitt Celler Straße bis Blasiusstraße die Amalienstraße vollständig zu erneuern und das vorhandene Kopfsteinpflaster zu entfernen. Fahrbahn und Gehwege sind erheblich beschädigt und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Aufgrund des besseren Straßenzustands wird zwischen Blasiusstraße und Gartenstraße nach den Kanalarbeiten lediglich die Fahrbahndecke wieder hergestellt.
Bestand
Heute verfügt die Amalienstraße über eine ca. 8 m breite Fahrbahn, die beidseitig beparkt wird, sodass derzeit die Durchfahrtsbreite ca. 4 m beträgt. An beiden Fahrbahnrändern ist ein Gehweg vorhanden.
Planung
Die Aufteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden 13 m breiten Verkehrsfläche wird wie folgt verändert: Die 5,50 m breite Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einer beidseitigen zweireihigen Gosse hergestellt. So werden die Belange der Feuerwehr berücksichtigt.
Mit Pflaster belegte Parkstreifen werden an beiden Fahrbahnrändern in 2 m Breite angeordnet. Im Ausbaubereich wird auf der Südseite ein durchgehender 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Um die Reihe an Großbäumen auf der Parkseite erhalten zu können, wird der Gehweg auf der Nordseite auf 1 m verschmälert. Die Breite ist ausreichend, um das Aussteigen aus den Fahrzeugen auf einer befestigten Fläche zu gewährleisten. Hinter der Baumreihe befindet sich weiterhin ein parallel verlaufender, wassergebundener Weg. Die heutige Verkehrsfläche rückt dadurch insgesamt nicht näher an die Bäume heran.
Schülerinnen und Schüler der Otto-Bennemann-Schule queren in großen Gruppen die Amalienstraße, um die Haltestellen am Amalienplatz zu erreichen. Auf Höhe der Blasiusstraße wird daher die Sicht auf querende Fußgänger durch vorgezogene Aufstellbereiche verbessert und die Einmündung neu gestaltet.
Die Zufahrt von der Celler Straße in die Amalienstraße wird angepasst und der Radweg im Kreuzungsbereich verbreitert.
Informationsveranstaltung
Für den 26. April hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.
Die Straßenausbauplanung wurden von den Anwesenden überwiegend positiv aufgenommen. Zur besseren Gestaltung wurde der Wunsch geäußert, das im Fahrbahnbereich vorhandene Basaltpflaster wieder zu verwenden. Hiervon rät die Verwaltung aus lärmtechnischen Gründen ab. Die Verwaltung prüft, ob das Material geeignet ist, im Parkstreifen wieder eingebaut zu werden. Auch die vorhandenen Granitborde werden bei Eignung wieder genutzt.
Finanzierung
Die Investitionen für den Straßenbau in der Amalienstraße betragen ca. 230.000 €. Für die Maßnahme werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die Anlieger beteiligen sich über Beiträge mit ca. 150.000 €. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind im Projekt 5S.660016. eingeplant. Es ist beabsichtigt, die Arbeiten nach Rechtskraft des Haushaltes 2016 auszuschreiben, so dass diese voraussichtlich im Herbst 2016 beginnen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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204 kB
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