Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02227

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Erschließungsstraße im Baugebiet „Alsterplatz“ erhält den Namen

 

Isselstraße.“


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1, Satz 2, Ziff. 3 NKomVG.

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 15. März 2016 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Bebauungsplan „Alsterplatz“, HO 51 beschlossen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen verfolgen das Ziel, ein Wohngebiet zu realisieren. Das Wohngebiet soll Raum für bis zu ca. 220 Wohneinheiten für verschiedene Bewohnergruppen bieten.

 

Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und ein­deutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Benennung mit einem Straßennamen gewährleistet die Einhaltung dieser Ziele. Die Verwaltung regt an, die Erschließungsstraße des Baugebiets „Alsterplatz“ mit dem Namen „Isselstraße“ zu benennen. Bei der Issel handelt es sich um einen östlich des Rheins gelegenen Fluss, der in Raesfeld, Nordrhein-Westfalen, entspringt und eine Länge von ca. 82 km hat.

 

Im Umfeld des Baugebiets sind bevorzugt Flüsse im Einzugsgebiet zwischen Rhein und Ems benannt. Die Issel fließt geographisch ebenfalls zwischen Rhein und Ems. Durch die Lage der neuen Erschließungsstraße zwischen Rheinring und Emsstraße wird diese Beziehung zusätzlich aufgegriffen.

 

 

 

 

 

 

Der Benennungsvorschlag stellt somit einen Bezug zu den umliegenden Straßennamen her und fügt sich in das vorhandene Benennungsthema ein. Die angestrebte vororientierende Funktion durch ein Benennungsthema wird aufgenommen.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise