Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die BS|ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co KG wird beauftragt, die Betriebsführung von 17 Schnell-Ladesäulen gemäß nachstehender Begründung bis zum Ende des Jahres 2017 zu übernehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ausgangslage

 

Zum Ende des Projektförderzeitraums am 31. Dezember 2015 wurden in Braunschweig 17 öffentliche Schnellladesäulen im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität aufgebaut. Der Aufbau erfolgte in enger Abstimmung der Verwaltung mit BS|ENERGY Braunschweiger Versorgung-AG & Co. KG und der Bellis GmbH. Seitens der NBank wurde gegenüber der Stadtverwaltung nach dem zwischenzeitlich vorgelegten Abschlussbericht mitgeteilt, dass das Förderprojekt aus inhaltlicher Sicht erfolgreich abgeschlossen ist.

 

Mit Beendigung des Schaufensterprojektes sollte nun eine Klärung erfolgen, wie der technische und der kaufmännische Betrieb der Ladesäuleninfrastruktur (LIS) fortgeführt werden kann. Allgemein anerkannt ist, dass Geschäftsmodelle, die einen Gewinn aus dem Betrieb der LIS generieren, noch nicht bestehen – der Betrieb also in naher Zukunft noch ein Zuschussgeschäft darstellen wird.

 

Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Elektromobilität als wichtiges und zukunftsweisendes Thema ist es erforderlich, die LIS in Braunschweig weiter zu betreiben und dafür städtische Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Betrieb der Ladeinfrastruktur durch BS|Energy

 

BS|Energy hat sich im Rahmen des Aufbaus der LIS bereiterklärt, diese auch nach Beendigung des Schaufensters Elektromobilität zu betreiben. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass dies kein Zuschussgeschäft für das Versorgungsunternehmen sein darf. Um unnötige Schnittstellen zu vermeiden, wurde in den geführten Diskussionen die Zielrichtung verfolgt, dass BS|Energy als alleiniger Vertragspartner der Stadt Braunschweig die Ladesäulen kaufmännisch betreibt und auch die technische Funktionsfähigkeit (ggfs. unter Beteiligung der Bellis GmbH) sicherstellt.

 

Eine Beauftragung von BS|Energy als (ergänzenden Teil des ohnehin schon beauftragten) Forschungs- und Entwicklungsauftrag im Sinne des § 100 Abs. 4 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist möglich. Vergaberechtlich ist eine Ausschreibung nicht erforderlich. Zur Vermeidung unnötiger Schnittstellen soll der Gesamtbetrieb einschließlich der Stromversorgung – wie auch beabsichtigt - an BS|Energy zu vergeben.

 

Es wird vorgeschlagen, BS|Energy mit dem Betrieb der Ladesäuleninfrastruktur zunächst bis zum Ende des Jahres 2017 zu beauftragen.

 

Kosten für den Betrieb der Ladeinfrastruktur

 

Mit Datum vom 2. Mai 2016 liegt ein Dienstleistungsangebot über die Betriebsführung von 17 Schnell-Ladesäulen (16 im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität, eine im Rahmen der sog. „7-Städte-Tour“) von BS|Energy mit folgenden Nettokosten vor.

 

Systemimplementierung, einmalige Leistung10.980,00 €

 

Systembetrieb (Betrieb Grundsystem und Verbindungskosten)

als regelmäßige Leistung im Jahr  5.706,00 €

Service und Wartung der Infrastruktur im Jahr21.144,00 €

Jährliche Fixkosten Gesamt:26.850,00

 

Optional gibt es noch die Möglichkeit der Anbindung an eine Mobilitätszentrale und des Be-triebs einer eigenen Braunschweiger Smartphone App. Es wird vorgeschlagen, im ersten Schritt noch keine Beauftragung dieser optionalen Bestandteile vorzunehmen und die Entwicklung des laufenden Betriebs abzuwarten.

 

Den Kosten können künftig Erlöse aus dem Betrieb gegenüber gestellt werden, die die Betriebskosten reduzieren werden. Seit dem 1. Januar 2016 wird der Ladestrom aus dem Haushaltsansatz für Elektromobilität der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat getragen (ca. 1.600 – 1.800 € / Monat). Es ist beabsichtigt, spätestens ab 2017 für die Nutzung der LIS Entgelte zu erheben. Eine Festlegung, zu welchem Preis und ab welchem genauen Zeitpunkt eine Abrechnung erfolgt, muss noch festgelegt werden.

 

Haushaltsmittel - Ansatzveranschlagung

 

Im Haushaltsansatz der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat stehen nach Genehmigung des Haushaltes 107.000 € für Elektromobilität zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, aus diesem Ansatz die Kosten für den Betrieb der Ladeinfrastruktur im Jahr 2016 zu tragen. In welcher Organisationseinheit das Projekt künftig gesteuert und betreut wird, wird noch festgelegt. Ebenfalls müssen Mittel für den Betrieb ab 2017 in den städtischen Haushalt eingestellt werden. Die Gesamtverantwortung für den umfänglichen Betrieb wird durch den Auftragnehmer BS|Energy erfolgen.

 

 

 

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