Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01982-01
Grunddaten
- Betreff:
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Heißausbildung von Atemschutzgeräteträgern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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18.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.04.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Der Ausbildungscontainer für die Atemschutzausbildung auf der Feuerwache Süd ist inzwischen repariert worden und steht wieder zur Verfügung. Geplant war, dass in der zweiten Jahreshälfte 2015 wieder mit dem Atemschutz-Sicherheitstraining begonnen werden sollte. Aufgrund der Haushaltslage und der knappen Personalressourcen konnte 2015 jedoch nur ein zweitägiger Lehrgang stattfinden. Im Jahr 2016 wurde bereits ein Lehrgang durchgeführt, 10 weitere Lehrgänge sind terminiert. Je Lehrgang können 10 Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgeräteträgerinnen der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen. Zusätzlich wird nach jedem Atemschutzgeräteträgerlehrgang ein Atemschutz-Sicherheitstraining angeboten; für 2016 sind derzeit drei weitere Atemschutzgeräteträger-Lehrgänge terminiert. Die Ausbilder setzten sich aus Angehörigen der BF und der FF zusammen.
Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen:
Zu Frage 1:
Die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig hat derzeit 268 taugliche Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger. Bei geplanten 10 Lehrgängen pro Jahr kann zukünftig jeder Atemschutzgeräteträger bzw. jeder Atemschutzgeräteträgerin das Atemschutz-Sicherheitstraining alle drei Jahre absolvieren. Dieser Rhythmus ist aus Sicht der Feuerwehr ausreichend.
Zu Frage 2:
Den Arbeitgebern der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erstattet die Stadt Braunschweig auf Antrag das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit, wenn die Teilnehmer und Teilnehmerinnen für den Zeitraum des Lehrgangs von der Arbeit freigestellt werden.
Zu Frage 3:
Die Lehrgangskosten werden von der Verwaltung nicht gesondert erfasst. Personalkosten, Wartungskosten für die Atemschutzgeräte, Verbrauchsmaterialien und die anfallenden Erstattungen der fortgezahlten Lohnkosten werden aus den dafür eingerichteten Haushaltsstellen bezahlt. Die Ausbildung in der Brandübungsanlage ist auf Braunschweiger Besonderheiten abgestimmt. Schon deshalb gibt es keine Alternativen.
