Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01983-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.04.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Situation der feuerwehreigenen Fahrschule hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Feuerwehrfahrzeuge werden zunehmend größer und damit schwerer, so dass nahezu alle Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben und ein Großteil der Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t hat. Durch die Umstellung der Fahrerlaubnisklassen dürfen nur noch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) gefahren werden. Das bedeutet, dass zumindest alle Feuerwehreinsatzkräfte der Berufsfeuerwehr zum Führen eines Feuerwehrfahrzeugs eine Fahrerlaubnis benötigen, die über den Pkw-Führerschein hinausgeht.

 

Im Jahr 2011 hat das Land Niedersachsen eine Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO) erlassen, die es ermöglicht, dass Einsatzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t von ehrenamtlichen Einsatzkräften nach einer Einweisung und einer Abschlussfahrt gefahren werden dürfen. Diese Regelung wird bei der Freiwilligen Feuerwehr genutzt, so dass bei Ortsfeuerwehren, die ausschließlich über Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t haben (Ortsfeuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank – TSF-W), keine Notwendigkeiten der Führerscheinausbildung durch die Fahrschule der Berufsfeuerwehr bestehen. Die Einweisungen und Abschlussfahrten werden durch die Ortsbrandmeister bzw. beauftragte Mitglieder der Ortsfeuerwehren durchgeführt.

 

Für die Berufsfeuerwehr ist es in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden, Mitarbeiter für den feuerwehrtechnischen Dienst einzustellen, die bereits eine Fahrlehrerausbildung abgeschlossen haben, da die Bundeswehr deutlich weniger Zeitsoldaten zu Fahrlehrern ausbildet. Im Jahr 2012 hatte die Berufsfeuerwehr Braunschweig sieben aktive Fahrlehrer. Durch Pensionierungen, Dienstherrenwechsel und Übernahme neuer Aufgaben stehen ab Mitte 2016 nur noch 4 aktive Fahrlehrer bei der Berufsfeuerwehr Braunschweig zur Verfügung.

 

Der Bedarf an Führerscheinausbildungen steigt, die Ressource Fahrlehrer wird zunehmend knapper. Derzeit wird verwaltungsintern an einem Konzept gearbeitet, wie auch zukünftig die ausreichende Kapazität in der Führerscheinausbildung sichergestellt werden kann. Dabei werden verschiedenen Modelle betrachtet, die jedoch mit zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt verbunden sein werden.

 

 

Die vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Folgende Führerscheinausbildungen für die Klasse C (Lkw) konnten in den letzten Jahren durch die Fahrschule der BF Braunschweig erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Jahr

Teilnehmer FF

Teilnehmer BF

2012

  7

15

2013

13

12

2014

19

  5

2015

12

  3

2016

  6 (geplant)

14

 

Durch den Wechsel eines Fahrlehrers zu einer anderen Feuerwehr können 2016 nicht mehr als 6 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet werden.

 

Der Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr wird auch in den nächsten Jahren kontinuierlich bei ca. 15 bis 20 Führerscheinausbildungen pro Jahr liegen. Der Bedarf bei der BF ergibt sich aus der Anzahl der Brandmeisteranwärter und Brandmeisteranwärterinnen sowie Notfallsanitäterauszubildenden, die noch keine Fahrerlaubnis der Klasse C haben und ist jährlich schwankend.

 

Zu Frage 2:

 

Derzeit haben noch viele größere Berufsfeuerwehren Behördenfahrschulen. Sie stehen aber vor den gleichen Problemen wie die Stadt Braunschweig. Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr, das THW oder öffentliche Dienststellen (z.B. Straßenmeistereien) vergeben schon länger die Ausbildung an gewerbliche Fahrschulen. Dies erfolgt teilweise mit einer finanziellen Obergrenze (z.B. Gemeinde Sickte) oder mit der Limitierung der kostenlosen Fahrstunden (THW).

 

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