Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02218-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundwasserspiegel auf dem ehemaligen "Noltemeyer Gelände"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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24.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 11. Mai 2016 (16-02218) wird wie folgt Stellung genommen:
Die gestellten Fragen betreffen die beobachteten Grundwasserstände auf dem ehemaligen Noltemeyer-Grundstück. Grundwasserstände unterliegen jahreszeitlichen Schwankungen und weisen im Regelfall im Frühjahr höhere Wasserstände auf als im Herbst. Auf Grundlage der vorhandenen Altlastenuntersuchungen aus den Jahren 2010 und 2011 und von Grundwasserstandsmessungen im Umfeld des ehemaligen „Noltemeyer-Geländes“ liegen der Verwaltung gute Kenntnisse zur Grundwassersituation vor:
Das Grundwasser fließt generell nach Nordosten bis Osten in Richtung Oker. Im unmittelbaren Nahbereich der Schölke wird der Grundwasserstand vom Wasserstand der Schölke beeinflusst. Die Grundwassermächtigkeit beträgt in Abhängigkeit von den Wasserständen ca. 6 bis 7 m. Der Grundwasserstauer befindet sich in ca. 8 m Tiefe. Das Grundwasser stand im September 2010 zwischen 1,17 und 1,90 m unter Gelände an. Im April 2011 wurden Wasserstände zwischen 1,63 und 2,06 m unter Gelände ermittelt. Zurzeit steht das Grundwasser in der Baugrube bei abgeschätzt ca. 2 bis 2,2 m unter Gelände an. Dies entspricht den aus den Voruntersuchungen bekannten Grundwasserständen. Weder der Abriss der Gebäude noch die geplante Bebauung führen zu einem Ansteigen der Grundwasserstände.
Zu Frage 1:
Der Grundwasserspiegel liegt in dem natürlichen, bereits aus den Voruntersuchungen bekannten Bereich. Hinweise für ein Ansteigen des Grundwasserspiegels liegen nicht vor. Maßnahmen zur Beeinflussung des Grundwasserspiegels sind nicht geplant.
Zu Frage 2:
Der Verwaltung sind keine Schäden an den bestehenden Gebäuden bekannt. Maßnahmen sind nicht geplant, da die natürlichen Grundwasserstände nicht verändert werden.
Zu Frage 3:
Ja, siehe Vorbemerkung.
