Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01705
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzungen für die Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2 c Urfassung), vom 11. November 1974 OE 4 (Baublock 52/2 c 1. Änderung), vom 10. Juni 1975 Stadtgebiet zwischen Biberweg, Oker, A 392 und Celler Heerstraße Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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07.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den Aufhebungssatzungen für die Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2 c Urfassung), vom 11. November 1974 und OE 4 (Baublock 52/2 c 1. Änderung), vom 10. Juni 1975 sowie deren Begründungen wird zugestimmt. Die Aufhebungssatzungen sowie deren Begründungen mit Umweltbericht und die aufzuhebenden Bebauungspläne sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel
Für das Stadtgebiet zwischen Biberweg, Oker, A 392 und Celler Heerstraße wurden die folgenden Bebauungspläne vom Rat der Stadt Braunschweig als Satzung beschlossen und traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft:
OE 3 (Baublock 52/2 c Urfassung), Rat: 19. Februar 1974 , Rechtskraft:11. November 1974
OE 4 (Baublock 52/2 c 1. Änderung), Rat: 15. April 1975 , Rechtskraft: 10. Juni 1975.
Die Bebauungspläne OE 3 und OE 4 sollen endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.
Für den überwiegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes OE 3 sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes OE 4 wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 8. Juli 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biberweg“, OE 41, beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es im Wesentlichen, eine Nachnutzung der nicht mehr benötigten Schulfläche auf dem Grundstück Biberweg 31 zu ermöglichen. Ferner soll für das Tierheim eine Erweiterungsfläche gesichert werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Festsetzungen für die übrigen Nutzungen an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden (z.B. Immissionsschutz).
Das Aufhebungsverfahren für die Bebauungspläne OE 3 und OE 4 soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Biberweg“, OE 41, durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt die Aufhebungssatzungen erst mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes OE 41 in Kraft in Kraft treten zu lassen.
Die Aufhebung dient auch der Bereinigung des Plankatasters.
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) sowie § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Die Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 21. März 2014 bis 25. April 2014 durchgeführt. Die Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 23. November 2015 bis 23. Dezember 2015 durchgeführt.
Es wurden keine Bedenken gegen die Aufhebungssatzungen geäußert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 11. Mai 2015 bis 29. Mai 2015 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es wurden keine Stellungnahmen zu den Aufhebungssatzungen abgegeben.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der Satzungen zur Aufhebung der Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2 c Urfassung) und OE 4 (Baublock 52/2 c
1. Änderung) sowie deren Begründungen mit Umweltbericht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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68,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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457,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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282,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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