Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02117
Grunddaten
- Betreff:
-
114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Okeraue"; Stadtgebiet zwischen Celler Heerstraße, Im Kirchkamp und Okeraue; Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Vorberatung
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07.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 12. 06. 2012 die Aufstellung der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB wird der Bebauungsplan WT 53 „Okeraue“ aufgestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20. 08. 2014 frühzeitig von der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 23. 09. 2014 zur Äußerung aufgefordert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 8. April bis zum 24. April 2015.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
20. 02. 2016 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23. 03. 2016 aufgefordert. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, und ihre planungsrelevanten Inhalte wurden in die vorliegende Begründung eingearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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317,1 kB
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