Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01984
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0300 Rechtsreferat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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10.05.2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.06.2016
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Ziffer 5 des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.
Nach Versand des Haushaltsplanentwurfes 2016 hat die Verwaltung dem Rat mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 weitere Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung
- Ertragsverbesserungen - vorgeschlagen. Diese beinhalten u. a. die Anhebung der Parkgebühren und Ausweitung der Benutzungszeiten zum 1. Juli 2016.
Nach der derzeitigen Parkgebührenordnung der Stadt Braunschweig werden folgende Parkgebühren erhoben:
In der Parkgebührenzone I 30 Min. 0,70 €
60 Min.1,50 €
90 Min. 2,30 €
120 Min.3,00 €
150 Min. 3,80 €
180 Min.4,60 €.
Als Parkgebührenzone I gelten alle Straßen und Plätze innerhalb des City-Ringes (John-F.-Kennedy-Platz - Stobenstraße - Bohlweg - Ritterbrunnen - Wilhelmstraße - Fallersleber Straße - Hagenmarkt - Hagenbrücke - Küchenstraße - Lange Straße - Radeklint - Güldenstraße - Gieseler - Europaplatz - Konrad-Adenauer-Straße - Lessingplatz - Augusttorwall - John-F.-Kennedy-Platz).
In der Parkgebührenzone II 30 Min. 0,50 €
60 Min.1,00 €
90 Min. 1,50 €
120 Min.2,00 €
150 Min. 2,50 €
180 Min.3,00 €.
Als Parkgebührenzone II gelten alle Straßen und Plätze zwischen dem City-Ring und dem Okerumflutgraben.
Nunmehr sollen die Parkgebühren ab dem 1. Juli 2016 um 20 % angehoben werden. Zudem soll die Bewirtschaftungsdauer (Bedienpflicht der Parkscheinautomaten) in Anlehnung an die geänderten Ladenöffnungszeiten zeitlich ausgedehnt werden.
Die letzte Erhöhung der Parkgebühren erfolgte im Jahr 1997. Zum 1. Januar 2002 wurden diese Beträge auf den Euro umgestellt und geglättet; eine Anhebung erfolgte im Jahr 2002 nicht.
Eine Erhöhung der Gebühren um 20 % ist angemessen, da sich der Verbraucherpreisindex von 1997 gegenüber 2015 (jeweils Jahresdurchschnitt) um 28,5 % erhöht hat.
Nach Glättung der Beträge ergeben sich folgende Gebühren:
In der Parkgebührenzone I 30 Min. 0,90 €
(innerhalb des City-Ringes) 60 Min.1,80 €
90 Min. 2,70 €
120 Min.3,60 €
150 Min. 4,50 €
180 Min.5,40 €.
In der Parkgebührenzone II 30 Min. 0,60 €
(zw. City-Ring und Okerumflut) 60 Min.1,20 €
90 Min. 1,80 €
120 Min.2,40 €
150 Min. 3,00 €
180 Min.3,60 €.
Eine Gebührenpflicht besteht derzeit von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.
Aufgrund geänderter Ladenöffnungszeiten ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsdauer anzupassen. Die Gebührenpflicht soll künftig den Zeitraum werktags (montags bis samstags) in der Zeit von jeweils 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr umfassen. Die Höchstparkdauer soll unverändert drei Stunden betragen. Es ist vorgesehen, die Bewirtschaftungs- und die Höchstparkdauer - wie bisher auch - nicht in der textlichen Fassung der Parkgebührenordnung, sondern über eine Beschilderung oder die Beschriftung auf den Parkscheinautomaten zu regeln.
Aufgrund dieser vorgeschlagenen Änderung sind zusätzliche Erträge aus Parkgebühren in Höhe von jährlich 500.000 € zu erwarten.
Durch den Bau des Schlosses und der Schlossarkaden haben sich die Fußgängerströme und das Parkverhalten insbesondere im östlichen Innenstadtbereich verändert. Daher wird eine räumliche Anpassung der Parkgebührenzonen geprüft. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Im Stadtgebiet sind aktuell noch an einigen wenigen Stellen insgesamt 11 Parkuhren installiert, die inzwischen überaltet und extrem störanfällig sind. Für die betroffenen Stellplätze werden daher, unabhängig von dieser Änderung der Parkgebührenordnung, in den nächsten Wochen andere geeignete Parkregelungen getroffen.
Zur Erhöhung der Nutzungsentgelte in den städtischen Tiefgaragen wird ein gesonderter Beschlussvorschlag (Drucksache 16-01824) vorgelegt.
Die Gebühren für die in der Parkgebührenzone I bewirtschafteten Stellplätze liegen damit weiterhin oberhalb der Nutzungsentgelte in den städtischen Tiefgaragen. Die Gebühren für die Parkgebührenzone II entsprechen der Höhe der Nutzungsentgelte in den Tiefgaragen Packhof und Magni; sie sind höher als die Nutzungsentgelte in der Tiefgarage Eiermarkt. Nutzern, die über einen längeren Zeitraum parken wollen, stehen die Stellplätze in den Tiefgaragen und Parkhäusern zur Verfügung. Die Stellplätze im Straßenraum stehen dadurch für das Kurzzeitparken in Geschäftsnähe, z. B. für kleinere Besorgungen, zur Verfügung. Der Gebührenunterschied zwischen den städtischen Tiefgaragen und den Stellplätzen im Straßenraum hat sich bewährt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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75,3 kB
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