Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02255
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand zum Noltemeyer-Gelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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24.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Grundstück des ehemaligen Noltemeyer-Geländes hat es 2015 einen Wechsel des Eigentümers bzw. Investors gegeben. Der neue Investor hat Ende letzten Jahres der Verwal-tung ein Konzept mit ca. 230 Wohneinheiten vorgestellt, das vorbehaltlich der abschließen-den baurechtlichen Prüfung Aussicht auf eine Genehmigungsfähigkeit hat. Das vorgesehene Projekt kann auf Basis von § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zu-sammenhang bebauten Ortsteile) genehmigt werden. Insofern ist eine formale Beteiligung des Stadtbezirksrates im Rahmen des Anhörungsrechtes innerhalb eines Bebauungs-planaufstellungsverfahrens nicht vorgesehen.
Bei Bauanträgen, die aufgrund ihrer Größe oder Nutzung für den Stadtteil bedeutsam sind, wird der Stadtbezirksrat in der Regel von der Verwaltung über das geplante Bauvorhaben informiert, soweit die Prüfung eines Antrages so weit gediehen ist, dass von einer Genehmi-gungsfähigkeit des Vorhabens ausgegangen werden kann. Dies ist für das Projekt auf dem Noltemeyer-Gelände ebenfalls vorgesehen und von der Verwaltung zugesagt.
Die aus den Voruntersuchungen bekannten Bodenverunreinigungen sind vollumfänglich sa-niert. Auch wenn das Gelände umfangreich untersucht und der Boden im Zuge der Rück-baumaßnahmen intensiv begutachtet worden ist, sind weitere Bodenkontaminationen nicht gänzlich ausgeschlossen. Hierbei kann es sich jedoch nur um kleinräumige Verunreinigungen handeln. Diese können im Zuge des Bodenaushubs bei der Realisierung der geplanten Tiefgarage beseitigt werden.
