Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02178
Grunddaten
- Betreff:
-
127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Biberweg" Stadtgebiet zwischen Biberweg, Sportanlage, Okeraue, A 392 und Celler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Vorberatung
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07.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Plan-änderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 die Aufstellung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB wird der Bebauungsplan OE 41 „Biberweg“ aufgestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 26.06.2014 frühzeitig von der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 28.07.2014 zur Äußerung aufgefordert.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 11.05.2015 bis 29.05.2015 gem. § 3 (1) BauGB über die 127. FNP-Änderung informiert. Zur 127.FNP-Änderung gab es keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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617 kB
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