Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 2 wird für 5 Jahre

 

Herr

Peter Kriebel

Lortzingstraße 3

38106 Braunschweig

 

gewählt."

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der langjährige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 2, Herr Peter Kriebel, hat sich dazu bereit erklärt für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Als ehemaliger Richter verfügt Herr Kriebel in ganz besonderem Maße über die für eine Schiedsperson erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten.

 

Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadtbezirksräte 112 - Wabe-Schunter-Beberbach, 113 – Hondelage und 114 – Volkmarode zuständig.

 

 

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