Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig
Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

b.  Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig

Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, die Stimmabgabe wie folgt auszuüben:

In der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und
Bahnbetriebsgesellschaft mbH wird dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.“

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Unter Hinweis auf die zur Beratung über den Jahresabschluss 2015 der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) übersandten Unterlagen (s. Drucks.-Nr. 16 - 02267) wird Entlastung empfohlen.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafter- und Hauptversammlung anderer Unternehmen der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der genannten Unternehmen herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Die entsprechenden Beschlüsse zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der

 

-          Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

-          Braunschweiger Verkehrs-GmbH

-          Kraftverkehr Mundstock GmbH

-          Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der

-          Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften erfolgten bereits in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 21. Mai 2016.

 

 

 

 

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