Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02267
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und des Konzernabschlusses 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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08.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 25.486.497,83 € und weist einen Bilanzgewinn von 0,00 € aus.
2.Der Konzernabschluss 2015 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 25.486.497,83 € und weist einen Konzernbilanzverlust von 4.713.628,78 € aus.
4.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2015, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von
681,24 € einen Bilanzgewinn von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2015 erfolgte durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, die nach den Feststellungen der Prüfungsergebnisse den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 4. Mai 2016 erteilt hat.
Gemäß § 12 Ziffer 1a des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2015 der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat wird sich mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2015 in seiner Sitzung am 25. Mai 2016 befassen. Über das Ergebnis der Aufsichtsratssitzung wird in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses mündlich ergänzend berichtet.
Das Jahresergebnis 2015 der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebs- und Zinsergebnis sowie aus dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, wie folgt zusammen:

Das Jahresergebnis 2015 beinhaltet einen gegenüber dem Planwert um 2.214 T€ höheren Verlustausgleichsbedarf. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 eine entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstellung (s. Drucks.-Nr.: 16-01863) beschlossen. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung der SBBG darzustellenden Erträge aus Verlustübernahmen erhöhen sich somit auf 25.486.497,83 €, sodass sich ein ausgeglichenes Ergebnis mit einem Jahresüberschuss / -fehlbetrag von 0,00 € ergibt. Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich um 675 T€ insbesondere durch Umsatzsteuererstattungen aufgrund der Betriebsprüfung 2006 – 2009 und möglich gewordene Reduzierungen beim Material- und Personalaufwand sowie im Finanzergebnis um rd. 211 T€ durch günstige Kapitalmarktkonditionen. Ein verbessertes Ergebnis im Immobilienbereich führte zu einer um 75 T€ über dem Planwert liegenden Steuerbelastung bei den Ertragsteuern. Die Liquidität der Gesellschaft wurde im Jahr 2015 weiterhin über den städtischen Cash-Pool sichergestellt.
Das Beteiligungsergebnis liegt mit rd. -23.869 T€ um -3.025 T€ unter dem Planwert. Maßgeblich hierfür ist insbesondere der um 2.043 T€ höhere Verlustausgleichsbedarf der Stadtbad-GmbH (StB-GmbH), vor allem für die Wasserwelt. Weiterhin wirken die gegenüber der Wirtschaftsplanung 2015 der SBBG geringere Gewinnausschüttung der BVAG & Co. KG (BVAG), der Entfall der Dividendenausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (Niwo) auf Basis des Beschlusses des Finanz- und Personalausschusses (FPA) vom 21. Mai 2015 zum Jahresabschluss 2014 sowie die geringere Gewinnabführung der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) ergebnisbelastend. Positive Effekte im Beteiligungsergebnis ergeben sich durch geringere Verlustübernahmen für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und die Stadthallen-GmbH (StH-GmbH).
Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafter-versammlung der SBBG zu den Jahresabschlüssen der BVAG, der Niwo, der BSVG, der KVM, der StB-GmbH sowie der StH-GmbH wurden bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2015 in der Sitzung des FPA am 21. April 2016 gefasst. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr. 16-01973 (BVAG), 16-01820 (Niwo), 16-01962 (BSVG), 16-01924 (KVM), 16-01964 (StB-GmbH) und 16-01818 (StH-GmbH) verwiesen.
Im Hinblick auf eine Optimierung der Finanzierungsstruktur wurde vor dem Hintergrund des derzeit günstigen Zinsniveaus eine Umfinanzierung der bisher über den Cash-Pool aufgenommenen kurzfristigen Mittel in eine langfristige Finanzierungsform beschlossen, die Anfang 2016 umgesetzt worden ist.
Das außerordentliche Ergebnis der SBBG, das die nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erforderlichen Aufwendungen aus Umstellungseffekten im Zusammenhang mit den gebildeten Pensionsrückstellungen ausweist, beträgt gegenüber dem Plan - sowie den Vorjahreswerten - unverändert -67 T€.
Das Anlagevermögen der SBBG verringerte sich gegenüber dem Vorjahr (rd. 88.197 T€) um rd. 2.191 T€ auf rd. 86.006 T€. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Textziffer 2.5.1 des beigefügten Lageberichts der SBBG verwiesen.
II. Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH - Konzern
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. Hierbei werden in einer Konzernbilanz, einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und einem Konzern-Anlagespiegel alle entsprechenden Daten der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zusammengefasst. Zusätzlich werden die Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften eliminiert.
Der Konzernjahresfehlbetrag 2015 vor Verlustübernahme beträgt rd. 24,1 Mio. € (Vorjahr: 26,6 Mio. €). Unter Berücksichtigung der im Jahr 2015 erfolgten Verlustausgleich der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von rd. 25,5 Mio. € ergibt sich im Jahr 2015 ein Konzernjahresüberschuss von rd. 1,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzernverlustvortrages von rd. 6,9 Mio. €, einer Entnahme aus Kapitalrücklagen von rd. 0,1 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – insbesondere der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen GmbH und der Stadtbad GmbH – in Höhe von 0,7 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzverlust von 4,7 Mio. €.
Der SBBG-Konzern ist weiterhin von dem anlagenintensiven Verkehrs-, Stadthallen- und Bäderbereich sowie durch das Halten der Beteiligungen (Holdingaufgaben) geprägt. Während sich die Vermögensstruktur des SBBG-Konzerns gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat, hatte die im Geschäftsjahr begonnene Umfinanzierung im Konzern Auswirkungen auf die Kapitalstruktur. Dabei wurden in einzelnen Gesellschaften kurzfristig über den städtischen Cash-Pool finanzierte Mittel durch die Aufnahme von langfristigem Fremdkapital ersetzt, um eine fristenkongruente Finanzierung sicherzustellen.
Das Anlagevermögen des Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rd. 3.538 T€. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.
II. Beteiligungsgesellschaft
Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für 2015 einen Jahresüberschuss von 681,24 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die SBBG abgeführt wird. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal. Damit der Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung der BBBG festgestellt werden kann, ist zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG ein Anweisungsbeschluss erforderlich.
Als Anlage sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG jeweils für das Geschäftsjahr 2015 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern 2015.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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370,1 kB
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396,3 kB
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391,1 kB
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407,2 kB
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5
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6,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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391,3 kB
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