Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02266
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Kurzekampstraße-Südwest", GL 53 Stadtgebiet zwischen Kurzekampstraße, Berliner Straße und der Bahnanlage Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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06.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Planungsziel und Planungsanlass
Im Rahmen der Nachnutzung des brachgefallenen Baumarktstandortes (ehemaliges „Praktiker“-Gelände) ergibt sich für den Standort Kurzekampstraße-Südwest die Chance, ein weiteres innenstadtnahes Wohnprojekt in günstiger Verkehrslage nahe des Ringgleises zu realisieren. Ergänzende Nutzungen wie Büros, ein Boardinghaus und ein Biomarkt sind darüber hinaus Teil der Projektidee. Ein vom Investor und Grundstückseigentümer vorgelegter Entwurf sieht eine fünfgeschossige Randbebauung entlang der Berliner Straße mit Mischnutzung und einer dreigeschossigen Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich vor.
Aus Sicht der Stadtplanung entspricht diese Entwicklung mit der Realisierung von ca. 300 Wohneinheiten in idealer Weise den Zielen der Innenentwicklung und des Wohnraumversorgungskonzeptes. Die gemischte Nutzung mit überwiegendem Anteil an Wohnen deckt sich mit den städtebaulichen Randbedingungen des Standortes. Der in der Anlage 2 beigefügte Vorentwurf bietet eine gute Basis für die weiteren Abstimmungen.
Für den Bereich zwischen den Straßen Kurzekampstraße, Berliner Straße und der Bahnanlage existiert kein entsprechendes Baurecht. Für die Umsetzung des von dem Investor vorgelegten Bebauungskonzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese Fläche erforderlich. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernimmt dieser weiterhin die Kosten für die Erschließung und andere erforderliche Maßnahmen.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung. Er soll daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt die angefragte Fläche als eine Gewerbefläche dar und soll entsprechend gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt werden.
Der Stadt entstehen durch das Bebauungsplanverfahren keine Kosten, da der Investor sich in einem Planerkostenvertrag zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet hat.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Kurzekampstraße-Südwest“, GL 53.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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