Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02213-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten der Ehrengrabstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Beantwortung
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25.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 10.05.2016 (16-02213) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Kosten der Ehrengräber schwanken von Jahr zu Jahr stark. Dies liegt zum einen an den runden Todestagen der Verstorbenen, zu denen ein Gesteck auf das Grab gelegt wird. Für diese variablen Kosten der Gestecke wurden im Jahr 2015 insgesamt 200,00 EUR aufgewendet.
Bei einigen Verstorbenen wird zu jedem Todestag bzw. Geburtstag, bei Wilhelm Raabe zusätzlich zur Preisverleihung, ein Kranz oder Blumengesteck auf das Grab gelegt. Diese Kosten belaufen sich im Jahr 2015 auf 230,00 EUR.
Des Weiteren fallen Kosten für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte der Ehrengräber in unterschiedlichen Abständen an. Diese variieren ebenfalls, abhängig von der Größe des Grabes. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden für die Verlängerung der Ehrengräber 2.530,00 EUR aufgewendet; im Jahr 2014 belief sich der Betrag lediglich auf 585,00 EUR. Daher ist dieser Betrag pro Jahr nicht genau zu beziffern. Im Durchschnitt muss pro Kalenderjahr ein Grabnutzungsrecht verlängert werden. Die politischen Gremien entscheiden jeweils über die Zuerkennung, Verlängerung oder Aberkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten.
Für die Pflege aller Gräber durch die Firma Spittel wurden im Jahr 2015
5.631,83 EUR aufgewandt.
Im Jahr 2015 wurde weiterhin das Grab von Friedrich Theodor Kohl als neues Ehrengrab übernommen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 2.297,69 EUR. Das bereits bestehende Denkmal wurde gereinigt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 521,82 EUR. Die regelmäßige Grabpflege des neu angelegten Grabes ist bereits in den Gesamtkosten der Pflege aller Gräber enthalten.
Insgesamt beliefen sich die Kosten für alle Ehrengräber im Jahr 2015 auf 11.411,38 EUR. Die genaue Aufschlüsselung aller aufgeführten Kosten für die einzelnen Gräber können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Zu Frage 2:
Für die Dokumentation der Gesamtkosten jedes einzelnen Grabes seit der Übernahme als Ehrengrabstätte der Stadt Braunschweig wäre ein enormer Arbeitsaufwand notwendig, da die Übernahme teilweise mehrere Jahrzehnte zurückliegt. Bei einer entsprechenden Recherche der Akten und der dazugehörigen Rechnungen kann nicht garantiert, teilweise sogar ausgeschlossen werden, dass die Auflistung lückenlos ist, insbesondere auch, da Rechnungen lediglich 10 Jahre aufgehoben werden müssen.
Die Dokumentationsergebnisse wären daher nicht geeignet, um aussagekräftige oder verwertbare Schlussfolgerungen über die Kosten jedes einzelnen Grabes hervorzubringen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,7 kB
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