Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02354

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit einiger Zeit werden bei Straßenbaumaßnahmen häufig ca. 3 cm hohe Bordsteinkanten mit einer für Sehbehinderte erkennbaren Rillenmarkierung (Bodenindikator) eingebaut, z.B. an der neu angelegten Ostseite der Kreuzung Magnitorwall / Museumstraße. Es bestehen jedoch erhebliche Bedenken, dass diese Borde wegen der Höhe und der scharfen Kante eine Unfallgefahr für Radfahrer darstellen bzw. für Rollstuhlfahrer schwer zu überfahren sind. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sehen in Kap. 11.1 für die Übergänge von der Fahrbahn auf die Radwege auch bei gemeinsam geführten Fuß- und Radwegen 3 cm hohe Borde nur als Ausnahme vor; stattdessen sollten differenzierte Bordhöhen, Rampen Formsteine o.ä. mit geeigneten Bodenindikatoren verwendet werden, um gleichermaßen Sehbehinderten, Gehbehinderten, Fußgängern und Radfahrern gerecht zu werden.

 

Daher wird angefragt:

1. In wie vielen Fällen wird dieser Typ bzw. diese Ausführung von der Verwaltung bevorzugt?

2. Aus welchem Grund wird dieser Typ bevorzugt gegenüber Varianten mit weniger hohen Borden bzw. mit leichter befahrbarem Profil, wie sie die ERA vorsieht?
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise