Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02198
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Haltverbots im Wendehammer der Kindertagesstätte "Farbklecks", Helene-Künne-Allee 9 (Anfrage 3480/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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zur Kenntnis
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07.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage 3480/15 der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 223 vom 8. April 2015:
„Der Stadtbezirksrat fragt an, ob die Möglichkeit besteht, die Beschilderung auf die Belange der Kindertagesstätte „Farbklecks“, Helene-Künne-Allee 9, anzupassen.
Die derzeitige Halteverbotsregelung ermöglicht es Eltern in keiner Weise, ihre Kinder ortsnah im Kindergarten abzugeben. Wenn dort vor dem Kindergarten gehalten wird, um auch zum Beispiel behinderte Kinder abzugeben, ist dies bereits eine Ordnungswidrigkeit. Wir bitten um Änderung dieses Zustands, eventuell auch nach einer Ortsbesichtigung.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 223 hat die Verwaltung geprüft, ob ein Teil des Wendehammers durch Markierung zum Parken freigegeben werden kann. Die Prüfung ergab, dass der Wendehammer vollflächig zum Wenden von Lkw zur Verfügung stehen muss, beispielsweise für die der ALBA Braunschweig GmbH. Aus diesem Grund kann das Parken dort nicht erlaubt werden.
Im weiteren Verlauf der Helene-Künne-Allee befinden sich Parkstreifen.
Die Kindertagesstätte verfügt zudem über eigene Stellplätze auf dem Grundstück. Die Verwaltung wird die Kindertagesstätte bitten zu prüfen, inwieweit diese für die Eltern zur Verfügung gestellt werden können.
