Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02240-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzt die Verwaltung der Stadt das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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27.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 13.05.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Binnenmarktinformationssystem (IMI) ist der Braunschweiger Verwaltung bekannt. Mit Schreiben vom 18. August 2010 wurden seinerzeit alle zuständigen Behörden in Niedersachsen vom Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über dieses System informiert und aufgefordert, entsprechende Vorbereitungen für die Inbetriebnahme vor Ort zu treffen.
IMI wird von der Stadtverwaltung Braunschweig bei Bedarf genutzt.
Zu Frage 2:
Mit der Zurverfügungstellung des Systems wurde dessen Betreuung der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat übertragen, weil dort bereits die Zuständigkeit für die EU-Dienstleistungsrichtlinie und den in diesem Zusammenhang neu eingeführten Einheitlichen Ansprechpartner lag.
Bei der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat ist ein administrativer Zugang zu diesem Informationssystem sowie ein separates Postfach für entsprechende Informationen, Anfragen und Nachrichten eingerichtet. Ein weiterer Systemzugang wurde zudem der Gewerbeabteilung des Fachbereiches 32 zur Verfügung gestellt, weil hauptsächlich dort die fachliche Zuständigkeit für die Anliegen der Dienstleistungserbringer liegt.
In den zurückliegenden fünf Jahren ist bei der Stadt Braunschweig keine konkrete Anfrage einer anderen europäischen Behörde über dieses System gestellt worden. Die Gewerbeabteilung selbst hat in dieser Zeit insgesamt zwei Anfragen an französische Behörden gestellt, um die Zuverlässigkeit von zwei Gewerbetreibenden zu überprüfen. Die Anfragen wurden in einem Fall nach mehreren Wochen und im anderen Fall nach mehreren Monaten beantwortet.
Weitere Notwendigkeiten, entsprechende Anfragen über das System zu stellen, haben sich bislang nicht ergeben. Das liegt zum einem sicherlich daran, dass es üblich ist, notwendige Unterlagen bei den Antragstellern selbst anzufordern. Die Gewerbetreibenden sind per Gesetz zur Mitwirkung verpflichtet und fehlende Mitwirkung lässt bereits einen Rückschluss auf die erforderliche Zuverlässigkeit zu.
Zum anderen könnte dies auch an der geografischen Lage Braunschweigs in der Mitte Deutschlands liegen. Hier stehen grenzüberschreitende Angelegenheiten nicht so im Fokus wie in den grenznahen Kommunen.
Zu Frage 3:
Entfällt. Siehe Beantwortung zu Frage 2.
