Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02360

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Bauausschuss-Sitzung vom 19. April 2016 wurde um Information zu einer möglichen Strahlenbelastung durch den Mobilfunkmast an der Leipziger Straße in Stöckheim gebeten.

 

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Für den Mobilfunkmast auf dem Grundstück Anna-Löhr-Straße 10, Gemarkung Stöckheim, Flur 3, Flurstück 49/826 wurde am 02. Juli 2014 die Baugenehmigung erteilt.

 

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist auch eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) vorzulegen.

 

Die Standortbescheinigung wird auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erteilt. Im Standortverfahren werden insbesondere die Sicherheitsabstände für eine Sendeanlage festgelegt. Die Sicherheitsabstände gewährleisten, dass die gesetzlich zugelassenen Grenzwerte außerhalb des definierten Bereichs unterschritten werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Bundesnetzagentur gilt für GSM-, UMTS- und LTE-Sender gleichermaßen.

Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden; nur wenn sich alle Auflagen der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erfüllen lassen, wird die Standortbescheinigung erteilt. Erst dann darf eine Mobilfunksendeanlage in Betrieb genommen werden.

 

Eine weitere Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde ist aus vorgenannten Gründen nicht erforderlich.
 

 

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