Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02284
Grunddaten
- Betreff:
-
Strombezug für das Lieferjahr 2017 ff. der Kleinabnahmestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Belieferung der Kernverwaltung der Stadt Braunschweig und diverser städtischer Gesellschaften mit Strom für die Kleinabnahmestellen wurde im Jahr 2012 für die Lieferjahre 2013 und 2014 mit der Option einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr europaweit ausgeschrieben und vergeben. Nach zweimaliger Vertragsverlängerung läuft der Vertrag Ende des Jahres 2016 aus.
Der Strombezug der Kleinabnahmestellen muss insofern mit Lieferbeginn zum 01.01.2017 neu ausgeschrieben werden. Die Mindestvertragslaufzeit soll wiederum 2 Jahre mit der Option einer zweimaligen Vertragsverlängerung um je ein Jahr betragen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren besteht seitens der Stadt Braunschweig die Möglichkeit, den Liefervertrag zu kündigen, so dass die dann auslaufenden Lieferverträge für die Gas- und Stromgroßabnahmestellen zusammen mit den Stromkleinabnahmestellen neu ausgeschrieben werden können.
Der derzeitige Lieferant der Stromgroßabnahmestellen und Stromkleinabnahmestellen sowie der Gasabnahmestellen ist die BS|Energy.
Es ist beabsichtigt, die Stromausschreibung wie im Jahr 2012 europaweit im Rahmen einer strukturierten Beschaffung auszuschreiben. Dabei soll der Strombezug wie bisher zu 100 % aus regenerativen Quellen gespeist werden (Ökostrom).
Die bislang mit Erfolg praktizierte strukturierte Beschaffung soll aus folgenden Gründen beibehalten werden:
Die Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern benötigen durch die Vorgaben aus der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und den politischen Entscheidungsprozessen relativ lange Bindefristen der Angebote zwischen Submission (Angebotsabgabe) und Zuschlagserteilung. Aufgrund schwankender Strombörsenpreise führen lange Bindefristen entweder zu unwirtschaftlichen Angeboten (hohe Risikoaufschläge durch die Bieter) oder zur Zurückhaltung beim Wettbewerb (keine oder nur wenige Angebote). Um dennoch einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen, hat sich am Energiemarkt das Instrument der Preisindizierung auf Basis einer strukturierten Beschaffung durchgesetzt. Hierbei werden im Rahmen der Angebotsabgabe die Energiepreise des Bieters festgeschrieben, die dann zum Zeitpunkt des Zuschlags/Energiebezugs mittels vorher im Wettbewerb festgelegter Verfahren über die Börsenpreisentwicklung korrigiert werden. Steigen oder fallen im Zeitraum von der Angebotsabgabe bis zum Zuschlag/Energiebezug die Strompreise an der Strombörse in Leipzig wird der Angebotspreis entsprechend angepasst. Marktnahe Angebote sind die Folge.
Die strukturierte Beschaffung dient der Streuung des Einkaufsrisikos, indem nicht ein Termin (Zuschlag), sondern voraussichtlich vier Termine für die Beschaffung des Energiebezugs von jeweils 25 % festgelegt werden. Extreme Energiepreise, z.B. bedingt durch politische Ereignisse, werden so abgemildert.
Bei diesem Verfahren stehen die konkreten Bezugskonditionen allerdings erst zum Lieferbeginn fest.
