Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01656-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

„Der Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig in Absprache mit der Feldmarkinteressentschaft Thune sowie der Sicherheitskräfte, z. B. der Feuerwehr, dafür zu sorgen, dass der Gieselweg in geeigneter Form abgesperrt wird, um die Durchfahrt zum Gewerbegebiet „Waller See“ unmöglich zu machen. Eine Nutzung des Weges für die Mitglieder der Feldmarkinteressentschaft Thune sowie mit dem Fahrrad oder zu Fuß soll selbstverständlich möglich bleiben.“

 

Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:

 

Der Gieselweg wird mit 3 Absperrpfosten für den Schleichverkehr gesperrt.

 

Begründung:

 

Der Gieselweg wird trotz der Beschilderung VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) widerrechtlich von Verkehrsteilnehmern mit Kraftfahrzeugen als Schleichverkehrsstrecke zwischen Thune und dem Gewerbepark Waller See genutzt. Um dies zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern und zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzwege zu unterbinden, werden von der Verwaltung auf der im Besitz der Grundstücksgesellschaft Braunschweig GmbH befindlichen Wegefläche 3 Absperrpfosten aufgestellt. Ein Absperrpfosten wird umklappbar sein, so dass dann mit einer Durchfahrtsbreite von ca. 3,5 m auch Rettungsfahrzeuge im Notfall die Barriere passieren können. Der Standort ist mit Vertretern der Feldmarkinteressentschaft Thune und Wenden abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt bis spätestens Anfang Juni.

 


 

 

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