Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02308

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu Personalwechseln zu anderen Feuerwehren gekommen. Diese wurden auf Nachfrage von den Bewerbern zumindest teilweise mit einer verminderten Attraktivität der Berufsfeuerwehr Braunschweig begründet.

Um zu einer effektiveren Aufgabenwahrnehmung und gleichzeitig zu einer Steigerung der Attraktivität der Berufsfeuerwehr zu gelangen wurde zu Beginn des Jahres 2014 eine Neuorganisation der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Hieraus ergaben sich für die Laufbahngruppen des feuerwehrtechnischen Dienstes Stellenhebungen, die gestaffelt in den Jahren 2015 bis 2018 erfolgen sollten.

Insgesamt sind für diesen Zeitraum 52 Stellenhebungen (11 nach BesGr. A 8, 15 nach BesGr. A 9 mD, 8 nach BesGr. A 9Z, 3 nach BesGr. A 11, 8 nach BesGr. A 12 und 7 nach BesGr. A 13 gD) vorgesehen. Aus diesen Stellenhebungen sowie den erfolgten Personalabgängen ergeben sich 137 höherwertige Verwendungsmöglichkeiten.

Seit 2015 bis heute sind aufgrund eines zwischenzeitlichen Gerichtsverfahrens lediglich 5 Beförderungen ausgesprochen worden. Weiterhin laufen derzeit 15 Ausschreibungsverfahren die insgesamt zu 64 (34 nach BesGr. A 8, 20 nach BesGr. A 9 mD, 5 nach BesGr. A 9Z, 4 nach BesGr. A 11 und 1 nach BesGr. A 12) Beförderungsmöglichkeiten führen. Weitere Ausschreibungen ergeben sich dann aus den Nachbesetzungsverfahren.

Die Grundlage für die Besetzung der Beförderungsstellen ist die dienstliche Beurteilung. Die letzte Regelbeurteilung erfolgte zum Stichtag 31. Dezember 2015 nach dem seit dem 5. August 2015 für die Stadtverwaltung und somit auch für die Berufsfeuerwehr geltenden Beurteilungssystem. Dieses aufgrund eines Gerichtsurteils geänderte Beurteilungssystem sieht erstmals Beurteilungsbeiträge der einzelnen Einsatzstellen der Dienstkräfte der Berufsfeuerwehr vor.

Aufgrund der wechselnden Einsatztätigkeiten der Dienstkräfte der Berufsfeuerwehr sind daher mehrere Beurteilungsbeiträge erforderlich, bevor der Dienstvorgesetzte eine endgültige Beurteilung erstellen kann. Daher ist die Erstellung einer Beurteilung im Bereich der Berufsfeuerwehr zeitaufwändiger als in der Restverwaltung.

Ich gehe jedoch davon aus, dass die laufenden Ausschreibungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden können. Die ausgewählten Dienstkräfte werden dann auf den neuen Dienstposten eingesetzt und können nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit befördert werden.

Im Zuge der Nachbesetzung sind unmittelbar im Anschluss an die erfolgten Beförderungen weitere Ausschreibungen geplant.


 

 

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