Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02436

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 07.05.2016 wurde mit den Unterlagen zur HdL-Sondersitzung des SBR 213 ein persönlich adressierter Brief der Partei ALFA an alle SBR-Mitglieder verschickt. Die Kosten für die Versendung wurden von der Verwaltung übernommen. Inhaltlich handelt es sich um 14 programmatische Forderungen der Partei ALFA, „die erstmals an den niedersächsischen Kommunalwahlen teilnehmen wird.“ (s. ALFA-Eigendarstellung S. 1).

In der Eigendarstellung S. 3 und 4 werden „Regional Ansprechpartner“, die Bundesgeschäftsführung und MdEP sowie der Landesvorsitzende mit persönlichem Bild vorgestellt.

Als die Partei „Die Piraten“ erstmals zur Kommunalwahl antraten, erfolgte keine entsprechende „Information“ durch die Verwaltung.

 

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wer entscheidet auf welcher gesetzlichen Grundlage über die Versendung von Informationen durch die Verwaltungspost an die kommunalen VertreterInnen?
  2. Weshalb wurde eine Eigendarstellung der Partei ALFA Landesverband Niedersachsen mit der Verwaltungspost an die SBR-Mitglieder verschickt?
  3. Wer entscheidet auf welcher gesetzlichen Grundlage, ob es sich um Wahl-Werbung oder nicht handelt?

 

 

gez. Jürgen Reuter
 

 

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