Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02096
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirklichen Mittel 2016 im Stadtbezirk 213 - Südstadt-Rautheim-Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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14.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2016 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 213 – Südstadt-Rautheim-Mascherode werden wie folgt verwendet:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.400,00 €
2. Ortsbüchereien 1.600,00 €
3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen15.100,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 1.400,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 200,00 €
Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Beschlusstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen
GS Mascheroder Holz 500,00 €
Schränke für Schulküche
GS Rautheim 400,00 €
Zwei Bücherwagen
GS Lindenbergsiedlung 500,00 €
Trockenwagen, Werkbänke, Prospektregal
2. Ortsbüchereien
Ortsbücherei Rautheim 859,00 €
Ortsbücherei Südstadt 741,00 €
3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen
Alter Rautheimer Weg 5.000,00 €
Gehwege im Bereich Einmündung Zum Steinbruch bis Haus-Nr. 39
Baumscheiben vergrößern, nicht beitragspflichtig
Alter Rautheimer Weg 6.000,00 €
Gehweg Nordseite zwischen den Häusern Nr. 39 und 50, Verbundpflaster
regulieren in einzelnen Flächen, ca. 80 m2, nicht beitragspflichtig
Buchenkamp 4.500,00 €
Gehweg Ostseite, gesamte Länge, Verbundpflaster im Bereich der Baum-
scheiben regulieren, ca. 60 m2, nicht beitragspflichtig
In den Springäckern 4.800,00 €
Gehweg im Bereich Haus-Nr. 100 – 110 und 87 – 94, Betonplatten regulieren
in einzelnen Flächen, ca. 80 m2, nicht beitragspflichtig
Am Linnekenmorgen 6.000,00 €
Gehweg Süd- und Westseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren
in einzelnen Flächen, ca. 90 m2, nicht beitragspflichtig
Siedlerkamp 5.700,00 €
Gehweg Ostseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren in einzelnen
Flächen, ca. 90 m2, nicht beitragspflichtig
Am Spitzen Hey 7.000,00 €
Gehweg und Stichwege Ostseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren
in einzelnen Flächen, ca. 100 m2, nicht beitragspflichtig
Am Kleinen Schafkamp 5.200,00 €
Gehweg Westseite zwischen Haus-Nr. 2 und 4, Betonplatten regulieren
in einzelnen Flächen, ca. 80 m2, nicht beitragspflichtig
Diverse Straßen
Aufstellen von Bänken, Standortvorschläge sind vom Stadtbezirksrat zu unterbreiten, ca. 750,00 € je Bank (Vorschlag 2817 „Mehr Sitzgelegenheiten in der Stadt schaffen“ aus dem Bürgerhaushalt 2015)
Die Fachverwaltung verbindet mit der vorgenannten Auflistung der Maßnahmevorschläge keine Prioritätensetzung.
4. Grünanlagenunterhaltung
Entfernung von Stammaustrieben an vorhandenen Linden 400,00 €
Braunschweiger Straße
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe
Unter der Voraussetzung, dass die Haushaltsmittel der „Grünanlagen- 1.400,00 €
unterhaltung Friedhöfe“ wie vorgeschlagen für die „Hochbauunterhaltung
Friedhöfe“ zur Verfügung stehen: Beginn der Instandsetzung mehrerer
defekter Türen der Feierhalle Rautheim
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe
Es wird vorgeschlagen die Haushaltsmittel der „Grünanlagenunterhaltung 200,00 €
Friedhöfe“ für die „Hochbauunterhaltung Friedhöfe“ im gleichen Stadtbezirk
zu verwenden, da dort die Haushaltsmittel dringender benötigt werden und
aufgrund einer größeren Gesamtsumme sinnvoller eingesetzt werden können.
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Rautheim-Mascherode hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig), Gebrauch gemacht.
Über die Verwendung eventuell vorhandener Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2015 kann dann eine Entscheidung herbeigeführt werden, wenn feststeht, ob die Restmittel in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. Hierzu erhält der Stadtbezirksrat dann eine entsprechende Information der Verwaltung.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2016.
