Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02183
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen im Bürgerhaus (Gemeinschaftshaus) Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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14.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus (Gemeinschaftshaus) Mascherode wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungs-verhältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich eines Antrages auf Dauernutzung von Räumen im Gemeinschaftshaus Broitzem wurde die bisherige Überlassungspraxis in allen städtischen Gemeinschaftshäusern überprüft. Im Ergebnis sollen künftig überbezirkliche Dauernutzungen auf ein Jahr Laufzeit befristet werden.
Mit dieser Verfahrensänderung wird insbesondere dem Rechtsanspruch gem. § 30 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Rechnung getragen, wonach
Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt sind,
die öffentlichen Einrichtungen der Kommune zu benutzen. Eine unbefristete Überlassung
von Gemeinschaftshäusern oder Teilen davon zu überbezirklichen Zwecken kann dazu
führen, dass eine Einrichtung oder Teile davon auf nicht absehbare Dauer anderen Berechtigten (hier: Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks) vorenthalten werden.
Durch die geänderte Überlassungspraxis werden bezirkliche Einrichtungen nach Ablauf der
einjährigen Frist wieder für bezirkliche Nutzungen zur Verfügung stehen.
Betroffen sind derzeit als überbezirkliche Dauernutzer im Bürgerhaus (Gemeinschaftshaus) Mascherode eine Tanz- und Fitnessgruppe sowie ein Nähkurs. Die Verwaltung wird mit den genannten Dauernutzern zeitnah Kontakt aufnehmen und das Verfahren erläutern.
Die inhaltliche Änderung ist in der beigefügten Miet- und Benutzungsordnung unterstrichen. Eine zeitgemäße redaktionelle Anpassung aller Miet- und Benutzungsordnungen für
Gemeinschaftshäuser im Stadtgebiet, so auch für die Einrichtung in Mascherode, wird im Laufe des Jahres vorgenommen und dem jeweiligen Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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