Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02399
Grunddaten
- Betreff:
-
Hildesheimer Straße, Straßenplanung/Erschließung Noltemeyerhöfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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06.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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08.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Hildesheimer Straße um einen Beschluss über eine Maßnahme an einer Straße, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und für den folglich der Planungs- und Umweltausschuss zuständig ist.
Das Grundstück der ehemaligen Noltemeyer-Fabrik soll bebaut werden (siehe Drucksache 16-02357). Für die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohngebietes hat der Vorhabenträger eine Verkehrsuntersuchung erstellen lassen. Danach ist für die Zufahrt an der Hildesheimer Straße der Bau einer Linksabbiegespur sowie die Anpassung der Ringgleis-Lichtsignalanlage erforderlich. Für den Bau der Linksabbiegespur zur Tiefgarage ist eine Aufweitung der Hildesheimer Straße nach Süden erforderlich unter Inanspruchnahme von Flächen, die vom südlich gelegenen Lidl-Markt erworben wurden. Für die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen in der öffentlichen Verkehrsfläche wurde vom Büro SHP eine Vorentwurfsplanung erstellt, die als Anlage Teil dieser Vorlage ist. Durch die Einrichtung der Linksabbiegespur wird es möglich sein, aus beiden Richtungen der Hildesheimer Straße auf das Grundstück einzubiegen, ohne den Verkehr auf der Hildesheimer Straße durch wartende Linksabbieger zu behindern. Sowohl das Einbiegen als auch das Ausbiegen in beide Fahrtrichtungen wird durch die Schaltung der nahe gelegenen Lichtsignalanlage am Ringgleis erleichtert, weil diese – koordiniert mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen – Lücken im Verkehr auf der Hildesheimer Straße freihält, ohne den Verkehrsfluß auf der Hildesheimer Straße zu erschweren. Zu diesem Zweck wird die Signalsteuerung angepasst.
Über die Maßnahmen wird mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Alle erforderlichen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden vom Vorhabenträger unter Begleitung der Stadt durchgeführt und finanziert.
Die Straßenplanung wurde der Verwaltung Ende Mai übergeben und wird mit dieser Vorlage umgehend zur Beschlussfassung gebracht, um auch an dieser Stelle die Schaffung von Wohnraum in Braunschweig zu fördern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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838 kB
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