Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01734-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (Einstellplatzablösesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17. Mai 2016 wurde ergänzend um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie oft ist die Satzung in den letzten zehn Jahren zum Einsatz gekommen?
- Wie viele Einstellplätze sind in den letzten zehn Jahren abgelöst worden?
- Welche Einnahmen sind dadurch in den letzten zehn Jahren entstanden?
- Wie viele Bauherren haben seit der Neuregelung der NBauO 2012 eine entsprechende Ablösung ohne Gerichtsverfahren angefragt?
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Zwischen 2006 und 2015 ist bei 72 Bauvorhaben die Ablösung zugelassen worden, davon bei 22 Bauvorhaben seit Inkrafttreten der geänderten Niedersächsischen Bauordnung am 01.11.2012 (NBauO 2012).
Zu 2.: Insgesamt sind in dem unter 1. genannten Zeitraum 405 Einstellplätze (davon 94 Einstellplätze seit Inkrafttreten der NBauO 2012) abgelöst worden.
Zu 3.: Es gab insgesamt 1.189.000 € Einnahmen aus Ablösebeträgen in diesen 10 Jahren.
Zu 4.: Bei Beratungen oder in Vorgesprächen mit Bauherren wurden durch das Referat Bauordnung im Bewusstsein der „alten“ Regelung, die jetzt wieder in die Satzung aufgenommen wird, die Möglichkeiten hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze diskutiert und einvernehmliche Lösungen gefunden.
Es kommt regelmäßig vor, dass Bauherren in ihren Überlegungen auch die Ablösung von Stellplätzen erwägen. Eine Veränderung infolge der geänderten Rechtslage ab 2012 ist aber nicht erkennbar. Dies spiegeln auch die zu den Fragen 1 und 2 genannten Zahlen deutlich wieder.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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88,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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963,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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170,3 kB
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