Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat beschlusszuständig ist.

 

Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) ist vom 11. Mai 2010.

 

Anlass für die 1. Änderung sind u. a. ergangene Rechtsprechung und redaktionelle Klarstellungen. Insbesondere wird für den beitragsrechtlichen Begriff „Radweg“ verdeutlicht, dass dieser neben baulich angelegten Radwegen auch Radfahr- und Schutzstreifen umfasst.

 

Die Änderungen werden in der Synopse (Anlage 2) begründet.

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die 1. Änderungssatzung nicht.
 

 

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Anlagen

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