Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die in § 2 der Anlage 2 zur Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße vom 26.06.2001 – Entgelttarif der Stadt Braunschweig nach § 4 der Satzung – aufgeführten Entgelte werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um 22 % erhöht.

 

Der § 2 der Anlage 2 erhält folgende neue Fassung (Fußnoten bleiben unverändert):

 

 

§ 2

Entgelttabelle (in Euro - gültig ab 1. Januar 2017)

Bezirk:

Zulässige Nutzungen:

Grundbetrag:

Zuschlag:

Zuschlag:

 

 

 

(werktags)

(sonntags)

 

 

 

 

 

1

Parkplatz

124,00 €

entfällt

entfällt

2

alle gemäß § 1 der Satzung

124,00 €

623,00 €

701,00 €

3

wie Bezirk 2

124,00 €

499,00 €

561,00 €

4

wie Bezirk 2

62,00 €

187,00 €

218,00 €

5

wie Bezirk 2

187,00 €

936,00 €

1.014,00 €

6

wie Bezirk 2

250,00 €

874,00 €

982,00 €

7

Parkplatz

375,00 €

entfällt

entfällt

8

wie Bezirk 2

187,00 €

499,00 €

561,00 €

9

wie Bezirk 2

218,00 €

561,00 €

655,00 €

10

wie Bezirk 2

218,00 €

561,00 €

655,00 €

11

wie Bezirk 2

250,00 €

655,00 €

764,00 €

12

wie Bezirk 2

62,00 €

187,00 €

218,00 €

13

Parkplatz

375,00 €

entfällt

entfällt

 

 

 

P a u s c h a l e

14

Flohmarkt

 

561,00 €

655,00 €

15

Flohmarkt

 

936,00 €

895,00 €

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Versand des Haushaltsplanentwurfs 2016 wurden weitere Änderungen zur Haushaltskonsolidierung seitens der Verwaltung mit Schreiben an den Rat vom 28.Dezember 2015 vorgeschlagen.

 

In der Anlage 1 der Listen „Ergebnishaushalt“ wurde eine Anpassung der Nutzungsentgelte für das städtische Messegelände mit einer Erhöhung von 22 % ab 2017 vorgeschlagen. Dies entspricht einer voraussichtlichen Mehreinnahme von 22.000 €/Jahr.

 

Die Verwaltung hält diese Erhöhung für angemessen, da die Entgelte nunmehr seit 15 Jahren unverändert sind und sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland im Zeitraum von 2001 bis 2015 (Jahresdurchschnitt) um 22 % erhöht hat. Die in den letzten Jahren zunehmende Bewerberzahl für die Ausrichtung der Flohmärkte lässt den Schluss zu, dass eine Anpassung der Entgelte an die allgemeine Preisentwicklung für Flohmarktbetreiber und andere Veranstalter, die das Messegelände frequentieren, tragbar sein wird.

 

Ergänzend ist nachstehend der derzeitige Entgelttarif aufgeführt.

 

 

 

§ 2

Entgelttabelle (in Euro - gültig ab 1. Januar 2002)

 

 

 

 

 

Bezirk:

Zulässige Nutzungen:

Grundbetrag:

Zuschlag:

Zuschlag:

 

 

 

(werktags)

(sonntags)

 

 

 

 

 

1

Parkplatz

102,00

entfällt

entfällt

2

alle gemäß § 1 der Satzung

102,00

511,00

575,00

3

wie Bezirk 2

102,00

409,00

460,00

4

wie Bezirk 2

51,00

153,00

179,00

5

wie Bezirk 2

153,00

767,00

831,00

6

wie Bezirk 2

205,00

716,00

805,00

7

Parkplatz

307,00

entfällt

entfällt

8

wie Bezirk 2

153,00

409,00

460,00

9

wie Bezirk 2

179,00

460,00

537,00

10

wie Bezirk 2

179,00

460,00

537,00

11

wie Bezirk 2

205,00

537,00

626,00

12

wie Bezirk 2

51,00

153,00

179,00

13

Parkplatz

307,00

entfällt

entfällt

 

 

 

P a u s c h a l e

14

Flohmarkt

 

460,00

537,00

15

Flohmarkt

 

767,00

895,00

 

 

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