Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02433
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen - Neufestsetzung der Entgelte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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13.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass für die vorgeschlagene Neufestsetzung der Entgelte
Zum Ausgleich der Verluste insbesondere bei der Gewerbesteuer wurde ein Konsolidierungsprogramm durchgeführt. Als Teil dieses Konsolidierungsprogramms wurde mit der Haushaltssatzung 2016 (DS 16-01697) vom Rat die Anhebung der Nutzungsentgelte für städtische Sporteinrichtungen um 67.600 Euro beschlossen.
Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Entgelte für den Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Punkt 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Kalkulation
Die Einnahmesteigerung in Höhe von 67.600 Euro basiert auf einer 20%-igen Entgelterhöhung der Nutzungsentgelte bei gleichbleibender Nutzung auf Basis der Erträge aus dem Jahr 2014.
Die neuen und alten Nutzungsentgelte sind in Anlage 2 gegenübergestellt.
