Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sportstätten wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen:“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass für die vorgeschlagene Neufestsetzung der Entgelte

Zum Ausgleich der Verluste insbesondere bei der Gewerbesteuer wurde ein Konsolidierungsprogramm durchgeführt. Als Teil dieses Konsolidierungsprogramms wurde mit der Haushaltssatzung 2016 (DS 16-01697) vom Rat die Anhebung der Nutzungsentgelte für städtische Sporteinrichtungen um 67.600 Euro beschlossen.

 

Zuständigkeit des Rates

Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Entgelte für den Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Punkt 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Kalkulation

Die Einnahmesteigerung in Höhe von 67.600 Euro basiert auf einer 20%-igen Entgelterhöhung der Nutzungsentgelte bei gleichbleibender Nutzung auf Basis der Erträge aus dem Jahr 2014.

 

Die neuen und alten Nutzungsentgelte sind in Anlage 2 gegenübergestellt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise