Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02109
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau weiterer Familienzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.05.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die in der Anlage dargestellten und grau hinterlegten Kindertagesstätten werden zum
Kindergartenjahr 2016/2017 in Familienzentren umgewandelt und in die entsprechende
Förderung durch die Stadt Braunschweig aufgenommenen, sofern die Aufsichtsbehörde
den Haushaltsplan 2016 der Stadt Braunschweig genehmigt.
2. Umstrukturierungen von städtischen Kindertagesstätten zu Familienzentren haben
Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen
werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus
den im Budget zur Verfügung stehenden Sachmitteln
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. März 2016 im Rahmen der Beratung des Haushaltes 2016 den weiteren Ausbau von Familienzentren in Braunschweig entsprechend der Mitteilung Drucksache Nr. 15-00244 ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Handlungsbedarfe und weitergehender planerischer Kriterien zur (kleinräumigeren) Auswahl der Standorte können daher zunächst bis zu vier Anträge berücksichtigt werden.
Aus den vier Stadtbezirken mit erhöhtem Handlungsbedarf sind insgesamt fünf Anträge eingegangen, die den vereinbarten konzeptionellen/pädagogischen Anforderungen entsprechen. Somit wurden die Anträge der Kindertagesstätten aus nachrangig aufgeführten Stadtbezirken (Kindertagesstätten Dietrich Bonhoeffer, Morgenstern und Lebenshilfe) im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Aus dem Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach ist kein Antrag eingegangen.
Die Gesamtbetrachtung der sozialen Kernindikatoren auf Ebene der Stadtbezirke unterstützt insbesondere die Anträge aus den Stadtbezirken 120 Östliches Ringgebiet und 321 Lehndorf-Watenbüttel (10 und 7 Punkte).
Zusammenfassung der Handlungsbedarfe und Kontingente | ||||
Stadtbezirk | Punkte | Handlungsbedarf | Kontingent | |
120 | Östliches Ringgebiet | 10 ****/***/*** | hoher Bedarf, keine Versorgung | 2 |
Antragstellende Kindertagesstätten: Städt. Kindertagesstätte Böcklinstraße Kindergruppe Till Eulenspiegel e.V. | ||||
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321 | Lehndorf-Watenbüttel | 7 ***/*/*** | hoher Bedarf, keine Versorgung | 2 |
Antragstellende Kindertagesstätten: Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Marien (Lamme) AWO Kindertagesstätte Fremersdorfer Straße | ||||
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112 | Wabe-Schunter-Beberbach | 7 ***/**/** | hoher Bedarf, keine Versorgung | 2 |
Antragstellende Kindertagesstätten: - | ||||
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131 | Innenstadt | 6 */***/** | hoher Bedarf, keine Versorgung | 1 |
Antragstellende Kindertagesstätten: Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Magni | ||||
Innerhalb dieser Stadtbezirke erhalten die Kitas Böcklinstraße und St. Marien aufgrund der weitergehenden planerischen Kriterien zur (kleinräumigeren) Auswahl der Standorte auf Ebene der statistischen Bezirke (u.a. Bevölkerung unter 6 Jahre, Migrationsanteil, Zahngesundheit) die höchste Priorität.
Die Berücksichtigung der Anträge der Kindergruppe Till Eulenspiegel/DEB sowie der AWO-Kindertagesstätte Fremersdorferstraße, die nach einem Abstimmungsgespräch mit den Antragstellern am 20. April 2016 zunächst vorgesehen waren, wird zunächst zurückgestelllt. Ziel ist es, eine breitere Streuung der Familienzentren im Stadtgebiet zu erreichen, indem versucht wird, weitere Anträge aus den Stadtbezirken 112 Wabe-Schunter-Beberbach und 131 Innenstadt zu aktivieren.
Die kleinräumige Betrachtung des Stadtbezirkes 131 Innenstadt zeigt auf, dass sich der hohe Handlungsbedarf nicht aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet der Kita St. Magni ergibt. Dies bestätigt sich bei Betrachtung der verfügbaren Sozialindiaktoren auf Einrichtungsebene (Zahngesundheit, Migrationsanteil). Daher wird dieser Antrag zunächst ebenfalls zurückgestellt.
Die Entscheidung über die Umwandlung von zwei weiteren Kitas in Familienzentren soll in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen. Falls keine weiteren Anträge aus den Stadtbezirken 112 Wabe-Schunter-Beberbach und 131 Innenstadt eingehen, werden die jetzt nicht berücksichtigten Anträge aus dem Östlichen Ringgebiet (Kindergruppe Till Eulenspiegel/DEB) und dem Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel (AWO-Fremersdorfer Straße) favorisiert.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verwaltung entsprechend des Konzeptrahmens für Familienzentren keinen Sonderstatus für bestehende oder in Entwicklung befindliche Familienzentren berücksichtigt hat. Die Berücksichtigung der weiteren Anträge zu einem späteren Zeitpunkt ist bei Fortsetzung des Ausbauprozesses nicht ausgeschlossen.
Die grau hinterlegten Anträge werden zur Umsetzung vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Mittel für die Umwandlung von vier Familienzentren stehen (anteilig für fünf Monate) in Höhe von 70.000 € im Haushaltsplan 2016 und in der Finanzplanung für die Folgejahre in Höhe von 160.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die vorgesehene Umwandlung der städtischen Kita Böcklinstraße in ein Familienzentrum wirkt sich auf den Stellenplan aus. Die Schaffung einer Stelle zur Koordination des Familienzentrums (S 8b, T 19,5) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.
Zuständigkeit
Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 kB
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