Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01144-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 12.05.2015:

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, an beiden Seiten der Einmündung Görlitzstraße/Grundschule Melverode gezackte Linien auf der Fahrbahndecke der Glogaustraße aufzutragen. Alternativ kann auch ein Haltverbotsschild aufgestellt werden.

 

Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:

 

Im genannten Einmündungsbereich werden keine Grenzmarkierungen (gezackte Linien) markiert. Haltverbote sind im genannten Bereich bereits vorhanden.

 

Begründung:

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fahrbahn(decke) der Görlitzstraße gemeint ist. Die genannte Einmündung ist mit 21 m an der Grenze zur Fahrbahn der Görlitzstraße sehr breit und übersichtlich. Eine gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Überprüfung ergab, dass sich in dem betreffenden Abschnitt bereits Haltverbote befinden. Es ist grundsätzlich möglich, im Bereich von Einmündungen Grenzmarkierungen aufzubringen. Dies erfolgt in Bereichen, in denen Schulwege verlaufen, Parkverstöße beharrlich begangen werden und Überwachung keine Abhilfe schafft. Nach den Beobachtungen vor Ort sind keine beharrlichen Parkverstöße festzustellen. Zudem ist die Geschwindigkeit der Görlitzstraße in diesem Bereich auf 30 km/h beschränkt, daher hält die Verwaltung in Übereinstimmung mit der Polizei Maßnahmen nicht für erforderlich.


 

 

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